Hallo Vi,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen steht frühestens ab dem 62. Lebensjahr zu. Weitere Voraussetzungen sind, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis von 50% vorlegen können und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Die von Ihnen angesprochene Frist gibt es nicht.
Zur Rentenhöhe ist es natürlich schwierig eine individuelle Aussage zu treffen. Ungefähr können Sie mit dem Doppelten der jetzt bezogenen teilweise Erwerbsminderungsrente rechnen. Diese Aussage ist natürlich pauschal und kann im Einzelfall auch abweichen.
Sie können sich aber eine Probeberechnung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.