Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente in vorgezogene Altersrente wandeln

von hannilein0123.01.2023 | 11:13
865 Ansichten
12 Antworten
Hallo, Zu meiner Person: Ich bin Jahrgang 9/1959 . Derzeit bekomme ich seit 01.01.2022 eine halbe Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit und ALG1. Die 45 Jahre, für besonders langjährige Mitarbeiter habe ich übererfüllt. Das ALG1 läuft Ende Mai aus, und ich bekomme dann nur die relativ geringe halbe Rente. Daher meine Frage, was der beste Weg ist, die Teilerwerbsminderungsrente in eine volle Altersrente zu wandeln. Wenn ich es richtig gelesen habe, behalte ich meine derzeitigen Entgeldpunkte, durch den Besitzstand? Derzeit ist eine Verminderung für 9 Monate berechnet, was einen Zugangsfaktor von 0,973 bedeutet. Wenn ich nun zum 01.06.2023 in die vorgezogene Altersrente nach 35 Jahren gehe, wird dann für gesamten Punkte ein neuer Zugangsfaktor ( in meinem Fall 10,8% ) berechnet oder nur für die nicht genutzte Hälfte oder bleibt der Zugangsfaktor für alle Punkte bei 0,973? Im Dezember hätte ich die Bedingung für besonders langjährige Mitglieder erfüllt. Würden dann in dem Fall keine Abzüge auf die nicht berechneten EPs fallen? In beiden Fällen handelt es sich ja um eine vorgezogene Altersrente. Wie verhält es sich mit der Zurechnungszeit, wenn die Regelaltersrente eintritt, wird da etwas gekürzt? Ich hatte Anfang November bei der DRV für oben genannte Fälle jeweils eine Probeberechnung erbeten. Trotz mehrmaligen Kontakt der Hotline ist da bisher keine Antwort gekommen. Da die Zeit ein wenig drängt, versuche ich es hier, eine Antwort zu bekommen. Vielen Dank für die Mühe hannilein01

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2023 | 12:34

Hallo Hannilein,

richtig ist, dass bei einer Folgerente die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte besitzgeschützt sind.

Die Berechnung der Folgerente erfolgt in der Weise, dass zunächst die Entgeltpunkte ermittelt werden und danach diese in persönliche Entgeltpunkte umgewandelt werden. Hierzu werden die bisherigen Entgeltpunkte mit dem bisherigen Abschlag berücksichtigt. Handelt es sich bei der bisherigen Rente um eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (wie bei Ihnen), behalten nur die Hälfte den bisherigen Abschlag. Die andere Hälfte bzw. die Differenz aus den neu errechneten Entgeltpunkten und der ersten Hälfte erhält einen neuen Abschlag. Der neue Abschlag bestimmt sich nach der vorzeitigen Inanspruchnahme der Folgerente.

Sind die neu ermittelten persönlichen Entgeltpunkte geringer als die bisherigen, greifen die besitzgeschützten persönlichen Entgeltpunkte der bisherigen Rente.

Die bisher in Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung enthaltene Zurechnungszeit wird bei der anschließenden Altersrente eine Anrechnungszeit wegen Rentenbezug, natürlich nur bis zum Beginn der Altersrente.

P.S. Bitte beachten Sie, dass auf die 45 Jahre mit Beitragszeiten für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn regelmäßig (außer bei Insolvenz des Arbeitgebers) nicht angerechnet werden können. Auch die Zeit des Bezugs der Erwerbsminderungsrente zählt prinzipiell nicht zu den rentenrechtlichen Zeiten für die Wartezeit von 45 Jahren. Im Zweifel sollten Sie sich zum Anspruch auf eine Rente für besonders langjährig Versicherte daher nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

11 Antworten

Miaam 23.01.2023 | 12:47
Ja, verdoppelt sich
hannilein01am 23.01.2023 | 16:14
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe bereits die 45 Jahre erfüllt. Dann kann ich also davon ausgehen, dass die bisher nicht berücksichtigten EPs zum 01.12.23 abschlagsfrei verrechnet werden?
Wiedennnunam 23.01.2023 | 16:13
Kann man das ganze nicht einfach zusammen fassen: egal in welche nächste Rente man wechselt/beantragt, (Schwebirente oder schon Altersrente langjährige nach 35 Jahren) nach der Teil- EMR, es wird sich mindestens verdoppeln ?! Ich meine, bis 45 Jahre zu warten macht auch wenig Sinn...
Miffiam 23.01.2023 | 18:20
Ich vermute einfach mal, dass deine neuen Entgeltpunkte viel weniger sind, als die Zurechnungszeitspunkt und deshalb wird deine Teil-Erwerbsminderungsrente nicht höher als das Doppelte bei der Altersrente
Ichsagmalsoam 23.01.2023 | 19:11
Miffi schrieb

Ich vermute einfach mal, dass deine neuen Entgeltpunkte viel weniger sind, als die Zurechnungszeitspunkt und deshalb wird deine Teil-Erwerbsminderungsrente nicht höher als das Doppelte bei der Altersrente

Und sofern das ALG nicht höher als die halbe EMR ist (also Teil EMR + ALG= mehr als später die doppelte Teil EMR), kann er doch jetzt schon in die Altersrente wechseln . Ist doch ein Rechenbeispiel. Alter und sonstige Voraussetzungen liegen doch längst vor.
Ist das so schweram 23.01.2023 | 19:25
Es wird keinen Cent mehr als das Doppelte ihrer Teil Erwerbsminderungsrente. Und aus.
Ichsagmalsoam 23.01.2023 | 19:15
Ichsagmalso schrieb

Und sofern das ALG nicht höher als die halbe EMR ist (also Teil EMR + ALG= mehr als später die doppelte Teil EMR), kann er doch jetzt schon in die Altersrente wechseln . Ist doch ein Rechenbeispiel. Alter und sonstige Voraussetzungen liegen doch längst vor.

Ich vermute einfach mal, dass deine neuen Entgeltpunkte viel weniger sind, als die Zurechnungszeitspunkt und deshalb wird deine Teil-Erwerbsminderungsrente nicht höher als das Doppelte bei der Altersrente
Und sofern das ALG nicht höher als die halbe EMR ist (also Teil EMR + ALG= mehr als später die doppelte Teil EMR), kann er doch jetzt schon in die Altersrente wechseln . Ist doch ein Rechenbeispiel. Alter und sonstige Voraussetzungen liegen doch längst vor.
Mit 63, bei 35 Jahren ... Oder sehe ich das falsch. Weitere Abzüge gibt's ja nicht da die bereits bei der EMR Berechnung erfolgten.
Schadeam 23.01.2023 | 19:18
....und wenn er es ganz genau wissen will und schriftlich dann könnte er sich eine Probeberechnung der verschiedenen Varianten zusenden lassen und sich nach Erhalt entscheiden. Die DRV Sachbearbeitung wird sich riesig über so eine Anforderung freuen und das Ding sicher als ganz, ganz besonders eilig gleich am Tag des Posteingangs bearbeiten - die haben ja sonst nichts zu tun. Alternativ kann man sich für gefühlte 300€ einen privaten rentenberater engagieren, der rechnet Ihnen jedwede Variante für diese Kohle gerne durch.
hannilein01am 23.01.2023 | 19:22
Danke für die Antworten, das ALG1 liegt höher, als die Hälfte der Teilerwerbsminderungsrente, weil es sich um eine Berufsunfähigkeit handelt und ich, nach Ansicht der DRV, in anderen Berufen in Vollzeit arbeiten könnte. Es geht mir um die Frage, ob ich tatsächlich nach 45Jahren im Dezember die Hälfte der EP und neu hinzugekommene, die derzeit nicht berechnet werden, dann Abschlagfrei verrechnet werden.
hannilein01am 23.01.2023 | 19:28
Auf die Probeberechnungen warte ich nun schon seit dem 07.11.22., die ich per Email angefragt hatte. Auch mehrmakigen Kontakt mit der Hotline verliefen bisher ins leere. Wenn ich es richtig verstanden habe, besteht der aktuelle Abschlag nur für die Hälfte der EPs. Wenn ich also nach der 35Jahre Regelung gehe, würden wohl die restlichen EPs mit einem höheren Abschlag ( 10,8% ) beschlagen.
Miffyam 23.01.2023 | 19:33
Sie könnten auch einfach schon jetzt aufhören. Die Rente ist heute nicht höher als morgen nächstes Jahr und übernächstes Jahr und überübernächstes Jahr….. Von Rentensteigerungen mal abgesehen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026