Bitte fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.
Grundsätzlich gilt: Sind Sie bei Beginn einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bereits arbeitsunfähig, können Sie (weiter) Krankengeld erhalten, allerdings nur gekürzt (sogenannter Spitzbetrag).
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Bitte fragen Sie hierzu Ihre Krankenkasse.
Grundsätzlich gilt: Sind Sie bei Beginn einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bereits arbeitsunfähig, können Sie (weiter) Krankengeld erhalten, allerdings nur gekürzt (sogenannter Spitzbetrag).
Ja, nach § 50 SGB V wird das Krankengeld um den Betrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gekürzt.
Da es sich hierbei um das Recht der Krankenversicherung handelt, können wir als Rentenversicherungsträger nur allgemeine Auskünfte erteilen.
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