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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente läuft aus

von Johanna02.06.2025 | 22:18
348 Ansichten
5 Antworten
Meine Teilerwerbsminderungsrente mit 10,8% Abschlag läuft 2/26 aus und ich habe keinen Verlängerungsantrag gestellt. Ab 3/26 möchte ich die vorgezogene Altersrente als Teilrente 99,99% beziehen und weiterarbeiten. Vom Alter her hätte ich dann nur noch einen Abschlag von 9,3%. Klappt dieser Übergang, oder bleibt der hälftige Abzug von 10,8% bestehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.06.2025 | 11:14

Hallo Johanna,

 

der Abschlag auf die bisher in Anspruch genommenen Entgeltpunkte (Hälfte der Entgeltpunkte bis zum Eintritt der Erwerbsminderung) offenbar in Höhe von 10,8% bleibt auch bei der Altersrente bestehen. Die bisher noch nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte (andere Hälfte der Entgeltpunkte bis zum Eintritt der Erwerbsminderung und die Zeiten die seitdem dazugekommen sind) werden mit dem Zugangsfaktor für die Altersrente bewertet, in Ihrem Fall offenbar 9,3%. Die Summe ergibt die Höhe Ihrer Altersrente. Bei einem Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag können sich ggf. noch weitere Auswirkungen auf den Zahlbetrag ergeben. Im Bescheid für die Altersrente wird man Ihnen den genauen Zahlbetrag mitteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Lupeam 03.06.2025 | 00:30
Hier schon hundertfach erläutert. Suchfunktion nutzen!
Mondkindam 03.06.2025 | 06:22
Der hälftige Abzug von 10,8% bleibt bestehen.
Jessesam 03.06.2025 | 07:00
Die Höhe wird 1 % weniger als das Doppelte ihrer teilweise Erwerbsminderungsrente sein. Sollten Sie noch während der ehemaligen Zurechnungszeit weiterarbeiten , dann erhöhen Sie dadurch ihre Rente aber auch nicht. Erst nach der Zurechnungszeit.
Wechselam 03.06.2025 | 08:01
Beim direkten Wechsel von einer EM-Rente in eine Altersrentrenart gilt der Bestandsschutz §88, SGB6. Das bedeutet, dass die alten Abschläge von 10,8 Prozent auch für die Altersrente weiterhin und für immer gelten. Wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Ihre Altersrente wird bezogen auf Ihre persönlichen Entgeltpunkte also mindestens doppelt so hoch sein wie Ihre vorhergehende teilweise EM-Rente.
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