Hallo Johanna,
der Abschlag auf die bisher in Anspruch genommenen Entgeltpunkte (Hälfte der Entgeltpunkte bis zum Eintritt der Erwerbsminderung) offenbar in Höhe von 10,8% bleibt auch bei der Altersrente bestehen. Die bisher noch nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte (andere Hälfte der Entgeltpunkte bis zum Eintritt der Erwerbsminderung und die Zeiten die seitdem dazugekommen sind) werden mit dem Zugangsfaktor für die Altersrente bewertet, in Ihrem Fall offenbar 9,3%. Die Summe ergibt die Höhe Ihrer Altersrente. Bei einem Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag können sich ggf. noch weitere Auswirkungen auf den Zahlbetrag ergeben. Im Bescheid für die Altersrente wird man Ihnen den genauen Zahlbetrag mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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