Hallo Heike,
der Bezug einer abschlagsfreien Altersrente mit 63 ist leider nicht möglich. Der vorherige Bezug einer Teilerwerbsminderungsrente ist dabei unbeachtlich.
Sofern Sie eine Schwerbehinderung aufweisen, könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem Jahr 2034 abschlagsfrei - als frühesten Zeitpunkt - beziehen.
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrem Rentenversicherungsträger Probeberechnungen zu einem bestimmten Altersrentenbeginn anzufordern und sich aktuell einen Überblick über die möglichen Rentenhöhen zu verschaffen.