Hallo Susanne,
eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie weniger als 6 Stunden, aber noch mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Ob Sie teilweise erwerbsgemindert sind beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt, trifft - auf Antrag - nur Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger. In einer Auskunft- und Beratungsstelle können Sie den Rentenantrag stellen und dort grundsätzlich auch gleich feststellen lassen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.