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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente Nachfolgerente volle EMR Steuerfreibetrag

von Evelyn 11.08.2025 | 18:51
243 Ansichten
15 Antworten
Hallo Expertenforum, wie hoch ist der persönliche Steuerfreibetrag , wenn nach einer TEMR eine volle EMR bewilligt wird. Beispiel: Rentenfreibetrag TEMR 2.600,00 (aus 2017) Bewilligung volle EMR in 2025 Rentenfeibetrag bleibt 2600,00 (unverändert)? Vielleicht hat jemand eigene Erfahrungswerte, bzw. wo kann ich das in Erfahrung bringen ohne einen smSteuerberatwr zu bemühen? (Literatur, Internet ?) Danke im voraus. Evelyn Ich weiß, dass steuerliche Fragen in diesem Forum eigentlich nicht beantwortet werden

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.08.2025 | 07:31

Hallo Evelyn,

 

allgemeine Informationen rund um das Steuerrecht im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie hier finden:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html#:~:text=Der%20Rentenfreibetrag%20ist%20ein%20fester,sind%20in%20voller%20H%C3%B6he%20steuerpflichtig.

 

Individuelle Fragen zum Steuerrecht können im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich für verbindliche Auskünfte an das zuständige Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

14 Antworten

Steuerexperte am 11.08.2025 | 19:13
Der Rentenfreibetrag wird neu berechnet. In 2025 anteilig und in 2026 dann von der kompletten vollen Erwerbsminderungsrente. Die nächste neue Berechnung erfolgt erst wieder beim Wechsel in eine Altersrente.
Unterschied zwischen prozentualem Freibetrag und dem Freibetrag in Euroam 11.08.2025 | 21:20
Der Rentenfreibetrag in Prozent bleibt unverändert, sowohl beim Wechsel in die volle EM-Rente und dann auch beim Wechsel in die Altersrente. Aber bei beiden Wechseln wird aus den dem unveränderten "Prozent-Wert" dann jeweils im ersten vollen Jahr des neuen Rentenbezuges der Freibetrag in Euro neu berechnet. Und dieser fällt wegen der inzwischen erfolgten Rentenerhöhungen jeweils höher aus als der alte Freibetrag in Euro.
Kein Steuerforum!am 12.08.2025 | 06:16
Wenn Sie nur die beiden ersten Sätze der bisher erfolgten Antworten lesen, erkennen Sie ja, warum man sich in einem Forum in dem extra in den wichtigen Hinweisen steht, dass Steuerfragen nicht von Experten beantwortet werden, besser auch daran halten sollte.🤦‍♂️😉
Zoraam 12.08.2025 | 06:55
Kein Steuerforum! schrieb

Wenn Sie nur die beiden ersten Sätze der bisher erfolgten Antworten lesen, erkennen Sie ja, warum man sich in einem Forum in dem extra in den wichtigen Hinweisen steht, dass Steuerfragen nicht von Experten beantwortet werden, besser auch daran halten sollte.🤦‍♂️😉

Was haben Sie dagegen auszusetzen? Wenn Sie keine Ahnung vom Steuerrecht haben, dann tut es mir leid. Es wurde alles korrekt beantwortet, und man kann sich das gerne bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater bestätigen lassen. Oder man wartet auf seinen Steuerbescheid, dann sieht man es auch. Mit dem Prozentsatz von damals wird ein neuer Rentenfreibetrag einschließlich sämtlicher Rentenerhöhungen berechnet. Im dritten Jahr beginnt wieder die volle Versteuerung der Rentenanpassungsbeträge.
Steuerexperte am 12.08.2025 | 06:57
Tina schrieb

Die Antworten sind beide komplett richtig. Viele Grüße aus Ihrem Finanzamt.

So ist es. Der in Prozentsatz zur Berechnung bleibt derselbe. Der Rentenfreibetrag in Euro ändert sich. Schwierig für Laien zu verstehen.
Kein Steuerforumam 12.08.2025 | 13:05
Steuerexperte schrieb

So ist es. Der in Prozentsatz zur Berechnung bleibt derselbe. Der Rentenfreibetrag in Euro ändert sich. Schwierig für Laien zu verstehen.

Halten Sie sich besser an den Expertenrat. Viele „selbst ernannten“ Experten wollen sich hier nur profilieren. Es ist dann wohl eher „recht sicher“ statt „rechtssicher“.😉
Kein Steuerforumam 12.08.2025 | 13:39
Kein Steuerforum schrieb

Halten Sie sich besser an den Expertenrat. Viele „selbst ernannten“ Experten wollen sich hier nur profilieren. Es ist dann wohl eher „recht sicher“ statt „rechtssicher“.😉

PS: wie gerne würde ich hier Kommentare abgeben, die inhaltliche Antworten auf die gestellten Fragen geben und hilfreich sind. Das kann ich aber leider nicht, weil ich dafür viel zu dumm bin. Deswegen gebe ich hier halt nur Schwachsinniges zum Besten, denn zu mehr reicht es bei mir einfach nicht.
Kurtam 12.08.2025 | 14:56
Kein Steuerforum schrieb

Halten Sie sich besser an den Expertenrat. Viele „selbst ernannten“ Experten wollen sich hier nur profilieren. Es ist dann wohl eher „recht sicher“ statt „rechtssicher“.😉

Jeder Idiot könnte auf so eine einfache steuerliche Frage antworten, also kann man auch diese einfachen steuerlichen Antworten mal zulassen und akzeptieren. Nachprüfen kann man es immer noch. Es ist ja nun kein steuerlicher kompletter Jahresabschluss, der hier angefragt wurde.
Kurtam 12.08.2025 | 18:10
Stimmt schrieb

Genau! Jeder Idiot kann sich hier äußern. Wird jeden Tag mehrfach bestätigt.😂

Und prompt wird es wieder von Ihnen bestätigt 🤦🏼‍♀️
Spiegelam 12.08.2025 | 18:18
Kurt schrieb

Und prompt wird es wieder von Ihnen bestätigt 🤦🏼‍♀️

Sie mal in den Spiegel!😉
Kurtam 12.08.2025 | 19:26
Spiegel schrieb

Sie mal in den Spiegel!😉

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