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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente+Teilhabe am Arbeitsleben

von skoda21.06.2012 | 17:04
6162 Ansichten
5 Antworten

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Hallo ans Forum.Habe nach langer AU eine Rehamaßnahme beantragt,genehmigt, durchgeführt und bin AU entlassen.Bin für meinen Beruf unter 3 h erwerbsfähig,für andere Tätigkeiten 3 - unter 6 h.Deshalb habe ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.Dieser Antrag wurde inzwischen pos.entschieden.Während der Bearbeitung des Antrages zur TaA,bekam ich unaufgefordert ,von der RV einen Antrag zur Prüfung einer Teilerwerbsminderungsrente. Auch dieser Antrag wurde pos. entschieden. Nun meine Frage,habe ich tatsächlich Anspruch auf beide Leistungen oder geht nicht berufl.Reha vor Rente? Oder kann eines von beiden noch gestrichen werden? Und eine weitere Frage:ich werde in 8 Wochen ausgesteuert,was genau muß ich dann beim AA beantragen?Ich bekam die Auskunft,auf keinen Fall ALG,sondern ein Übergangsgeld. Beim Telefonat mit dem AA bekam aber ich die Auskunft ALG 1. (Bin weiterhin AU,Angestellte im ÖD und ungekündigt).Bedanke mich jetzt schon mal, für diese Art des Forums,vor allem auch bei der RV,die diese Beiträge fachgerecht beantwortet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Skoda,

dem Beitrag von „???“ kann zugestimmt werden. Grundsätzlich haben Sie während der Durchführung der Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Anspruch auf Übergangsgeld allerdings unter Anrechnung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 52 SGB IX).

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation empfehlen wir Ihnen vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.

Ob und wann Sie bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen sollten, kann Ihnen an dieser Stelle nicht eindeutig beantwortet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Arbeitslosenversicherung nicht abschließend nicht positionieren kann.

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4 Antworten

R.A.am 21.06.2012 | 20:08
Vorsicht! Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben den Sinn, den Betroffenen einen sozialversicherungspflichtigen VOLLzeit-Arbeitsplatz zu ermöglichen. Der Entzug der Erwerbsminderungsrente wäre dann quasi vorprogrammiert. LTA-Maßnahmen für Teilzeitarbeitsplätze werden gewöhnlich nicht gewährt!
???am 22.06.2012 | 08:20
Auch für Teilzeitarbeitsplätze können LTA-Maßnahmen gewährt werden, es ist nur die Frage in welcher Form. Lohnkostenzuschüsse bei einer innerbetrieblichen Umsetzung oder einem neuen Arbeitgeber sind unproblematisch. Auch können alternativ evtl. benötigte Kurse (Computerprogamm ...) übernommen werden. Wenn sie eine Umschulung anstreben sollten, wird das schon schwieriger. LTA-Maßnahmen sollen laut Gesetz nicht länger als 2 Jahre dauern. In dieser Zeit bringen Sie eine betrieblich Umschulung in Teilzeit nicht auf die Reihe. Es gibt zwar Anbieter, die entsprechende Teilzeit-Umschulungen anbieten. Die sind meines Wissens aber so konzipiert, dass man einen erheblichen Lernaufwand zu Hause erbringen muss, um mit den Vollzeit-Umschülern Schritt zu halten. Ob das Ihren mit Ihrer Erkrankung wirklich möglich ist, ist fraglich. Die DRV wird solche Leistungen sicher gerne erbringen, wenn Sie dadurch arbeiten und keinen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente erreichen. Durch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann übrigens kein Einfluss auf Ihre Erwerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt (3 - 6 Stunden) genommen werden. Hier müsste sich schon etwas medizinisch tun.
gast05am 22.06.2012 | 09:27
in Ergänzung: Bei der Agentur für Arbeit wäre das ALG I nach der sog. Nahtlosigkeitsregelung. Gruß gast05
skodaam 25.06.2012 | 15:11
Ich möchte mich hiermit recht herzlich bei allen für die schnelle Antwort bedanken.
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