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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente tgl. Arbeitszeit erhöhen

von sonnenschein10.05.2019 | 10:06
304 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich beziehe unbefristete Teilerwerbsminderungsrente. Ich hatte bei Beginn der Rente meine Arbeitszeit auf 4 mal pro Woche a. 3,5 Std. pro Tag runtergesetzt. Nun möchte ich 3 mal pro Woche a. 4 Std. u. 40 Min. pro Tag arbeiten. Lt. Rentenbescheid darf ich 3 - 6 Std. pro Tag arbeiten. Nun habe ich gehört, wenn man seine tgl. Arbeitszeit erhöht (auch im Rahmen lt. Rentenbescheid) das u. U. die Rentenanstalt die Rente überprüft, mit der Begründung, das man als Arbeitnehmer auf einmal wieder mehr Std. am Tag arbeitsfähig ist. Stimmt das so? Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenschein,

eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird geleistet, weil das Leistungsvermögen vermindert, aber eine Teilzeittätigkeit von unter täglich 6 Stunden gesundheitlich noch möglich ist.

Insofern ist die Änderung Ihrer täglichen Arbeitszeit ohne Probleme möglich und hat keine Auswirkung auf Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente, sofern die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

RVam 10.05.2019 | 10:28
Hallo, Sie liegen voll daneben. Ihre unbefristete teilweise EMR ist nicht mehr zu nehmen. Sie können im Rahmen Ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten. Aber wenn möglich keine 40 Stunden die Woche und auf den Hinzuverdienst achten, sonst wird die Rente gekürzt. Mfg
Deutsche Rentenversicherung
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