Hallo Sonnenschein,
eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird geleistet, weil das Leistungsvermögen vermindert, aber eine Teilzeittätigkeit von unter täglich 6 Stunden gesundheitlich noch möglich ist.
Insofern ist die Änderung Ihrer täglichen Arbeitszeit ohne Probleme möglich und hat keine Auswirkung auf Ihre teilweise Erwerbsminderungsrente, sofern die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden.