Hallo Rita Ratlos,
sofern die Voraussetzungen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung weiterhin vorliegen, steht Ihnen Ihre Rente weiterhin zu. Die Ausübung einer Beschäftigung ist keine Voraussetzung für die Gewährung der Rente.
Die Aufgabe Ihrer Beschäftigung teilen Sie bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit, damit dieser die Änderung Ihres Hinzuverdienstes berücksichtigen kann.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen, wenn sich Ihre Erwerbsfähigkeit weiter vermindert hat. Volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn Sie täglich weniger als 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Grundsätzlich sind Sie als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (wenn Sie bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt haben). Hinsichtlich Ihrer weiteren Mitgliedschaft in der Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.