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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente und Altersrente

von Ostfriesin10.02.2023 | 06:47
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Für mich ist das Thema EM komplett neu und ich habe viele (vielleicht dumme) Fragen, aber ich verstehe noch so vieles nicht. Wenn ich die Papiere der Rentenkasse lese, habe ich eine EM von 1900€, der aktuelle Rentenwert beträgt 1700€ und wenn ich weiterhin Beiträge wie...(weiß man ja)... einzahlen würde, dann 2300€ zum 01.01.2034. Jetzt lese ich immer was von Zurechnungszeiten und dass das gut ist. Ganz simpel gefragt: Wenn ich eine Teil-EM bekomme und weiterhin arbeite, ist dann bei meiner nächsten Rentenauskunft die Höhe meine Altersrente kleiner geworden? Oder zumindest gleich geblieben? Was passiert mit der zu erwarteten Altersrente, jetzt mal theoretisch. Ich freue mich über genauso simple Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ostfriesin,

wenn Sie eine Rente beziehen, werden Sie künftig keine Rentenauskunft mehr erhalten. Eine Rentenauskunft erhalten nur Versicherte, welche noch keine Rente aus eigener Versicherung beziehen.

Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen, erhält man daher keine Rentenauskünfte (und auch keine Renteninformation) mehr.

Hinweis: Der aktuelle Rentenwert beträgt 36,02 € (West). Sie meinten mit den 1.700 € vermutlich die aktuelle Höhe einer künftigen Regelaltersrente in der Rentenauskunft.

Inwieweit sich eine Beschäftigung neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente auf die Höhe einer späteren Altersrente auswirkt, lässt sich aufgrund der Komplexität der Rentenberechnung kaum vorhersagen.

Beim Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente erfolgt später eine Vergleichsberechnung:

Einmal wird ausschließlich Ihre Altersrente berechnet. Dabei behalten die Entgeltpunkte aus der teilweisen Erwerbsminderungsrente ihren bisherigen Abschlag bei.

Die andere (bisher noch nicht berücksichtigte) Hälfte der Entgeltpunkte, sowie ggf. noch neu durch eine Beschäftigung während des Bezuges der teilweisen Erwerbsminderungsrente hinzugekommenen Entgeltpunkte erhalten bei einer abschlagsbehafteten Altersrente den entsprechenden Abschlag, bei einer abschlagsfreien Altersrente erhalten sie keinen Abschlag.

Außerdem wird Ihre Erwerbsminderungsrente nochmals berechnet. Greift hier der Besitzschutz, ist die Rente doppelt so hoch, wie die bislang bezogene Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Zur Auszahlung kommt dann die höhere der beiden Renten.

Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen, einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer DRV zu vereinbaren.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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