Hallo Ostfriesin,
wenn Sie eine Rente beziehen, werden Sie künftig keine Rentenauskunft mehr erhalten. Eine Rentenauskunft erhalten nur Versicherte, welche noch keine Rente aus eigener Versicherung beziehen.
Wird eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen, erhält man daher keine Rentenauskünfte (und auch keine Renteninformation) mehr.
Hinweis: Der aktuelle Rentenwert beträgt 36,02 € (West). Sie meinten mit den 1.700 € vermutlich die aktuelle Höhe einer künftigen Regelaltersrente in der Rentenauskunft.
Inwieweit sich eine Beschäftigung neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente auf die Höhe einer späteren Altersrente auswirkt, lässt sich aufgrund der Komplexität der Rentenberechnung kaum vorhersagen.
Beim Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente erfolgt später eine Vergleichsberechnung:
Einmal wird ausschließlich Ihre Altersrente berechnet. Dabei behalten die Entgeltpunkte aus der teilweisen Erwerbsminderungsrente ihren bisherigen Abschlag bei.
Die andere (bisher noch nicht berücksichtigte) Hälfte der Entgeltpunkte, sowie ggf. noch neu durch eine Beschäftigung während des Bezuges der teilweisen Erwerbsminderungsrente hinzugekommenen Entgeltpunkte erhalten bei einer abschlagsbehafteten Altersrente den entsprechenden Abschlag, bei einer abschlagsfreien Altersrente erhalten sie keinen Abschlag.
Außerdem wird Ihre Erwerbsminderungsrente nochmals berechnet. Greift hier der Besitzschutz, ist die Rente doppelt so hoch, wie die bislang bezogene Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Zur Auszahlung kommt dann die höhere der beiden Renten.
Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen, einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer DRV zu vereinbaren.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung