Guten Tag Dani,
den Ausführungen von "rosebud" schließen wir uns grundsätich an.
Kurzarbeitergeld ist als Hinzuverdienst auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass nicht das Kurzarbeitergeld selbst, sondern das der Leistung zugrundeliegende Soll-Entgelt zu berücksichtigen ist. Eine Änderung in der Höhe Ihrer Rente wird voraussichtlich nicht erfolgen.
Da der Bezug von Kurzarbeitergeld eine Einkommensänderung darstellt, sollten Sie diese Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.