Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente und Kurzarbeit

von Dani13.05.2020 | 07:51
431 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Guten Morgen Ich bin seit 2011 in Teilerwerbsminderungsrente, ich arbeite halbtags 4 Std. und bekomme für den Rest Rente. Jetzt wurde im Betrieb wegen Corona evtl. Kurzarbeit angekündigt. Muß ich wegen meiner Rente irgendetwas beachten? Freundlich Grüße Dani

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Dani,

den Ausführungen von "rosebud" schließen wir uns grundsätich an.

Kurzarbeitergeld ist als Hinzuverdienst auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass nicht das Kurzarbeitergeld selbst, sondern das der Leistung zugrundeliegende Soll-Entgelt zu berücksichtigen ist. Eine Änderung in der Höhe Ihrer Rente wird voraussichtlich nicht erfolgen.

Da der Bezug von Kurzarbeitergeld eine Einkommensänderung darstellt, sollten Sie diese Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Siehe hieram 13.05.2020 | 08:55
Guten Morgen Dani, ja, Sie sollten Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, wann und in welchem Umfang die Kurzarbeit beginnt. Durch die Kurzarbeit vermindert sich ja Ihr Einkommen. Deshalb wird dann die DRV prüfen, ob der verminderte Hinzuverdienst evtl. zu einer Erhöhung des auszuzahlenden EM-Rentenbetrages führt. Eine tatsächliche Auswirkung würde dies aber wohl nur haben, wenn Sie bisher Einkünfte oberhalb Ihres persönlichen Hinzuverdienstes haben (siehe EM-Rentenbescheid) und durch die Kurzarbeit nun darunter. Teilen Sie es Ihrer DRV mit und warten Sie die Antwort ab. Alles Gute!
rosebudam 13.05.2020 | 10:42
Nein, müssen Sie nicht! "Das Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III errechnet sich unter anderem aus dem Sollentgelt (§§ 105, 106 SGB III). Dieses Sollentgelt stellt die im Rahmen der Hinzuverdienstregelung zu berücksichtigende Bemessungsgrundlage dar. Hierbei handelt es sich um das Bruttoarbeitsentgelt, das die Versicherten ohne den Arbeitsausfall im jeweiligen Anspruchszeitraum erzielt hätten." D. h. obwohl Sie geringeres Kurzarbeitergeld erhalten, vermindert sich der Hinzuverdienst nicht. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026