Hallo Helene Schmitz ,
auch Krankengeld das aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die nach dem Beginn der Rente eingetreten ist, wird nach § 96 a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet. Maßgeblich ist das Krankengeld zugrunde liegende Bemessungsentgelt. Insofern schließen wir uns inhaltlich dem Beitrag von T. im Forum an.