Hallo Pfälzer,
der Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente begründet allein keine unmittelbare Förderberechtigung. Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrages ist sie somit nicht zu berücksichtigen.
Bei weiteren Fragen zur privaten Altersvorsorge wenden Sie sich bitte an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen:
Zulagenstelle@DRV-Bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung