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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente und Pflegegeld

von Wendy08.09.2019 | 10:46
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann wurde am Mittwoch als Pflegefall PG II aus dem Krankenhaus (Palliativstation) entlassen, höherstufung auf PG IV wurde veranlasst. Pflege wird zu Hause derzeit durch Pflegedienst erbracht. Pflegeheim kommt niemals in Frage. Ich weiß wie da mit den Menschen umgegangen wird. Habe selbst in einem Pflegeheim gearbeitet. Ich beziehe TEMR und gehe noch 5,59 Std. arbeiten. Wird das Pflegegeld bei der Rente angerechnet? Muss ich das bei der Rentenversicherung melden, das ich als Pflegeperson eingetragen bin? Muss ich meine Arbeitszeit verringern wenn die Hauptpflege der Pflegedienst erbringt, habe Kombileistungpflegegeld beantragt, damit mir die schweren Tätigkeiten abgenommen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wendy, beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stellt der Beitrag, den die Pflegekasse Ihres Mannes für Sie, als nicht erwerbsmäßig pflegende Person, in Ihr Rentenkonto zahlt, kein anrechenbares Einkommen dar (das Pflegegeld bekommt Ihr Mann). Wenn Sie von der Pflegekasse als Pflegeperson angemeldet werden, erfolgt über diese eine Meldung an den Rententräger (Übermittlung der Beiträge in Ihr Rentenkonto). Bei 5,59 täglicher Arbeitszeit müssen Sie auch Ihre Arbeitszeit nicht verringern. Diese darf nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich betragen.

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