Hallo maria,
es bleibt Ihnen wohl zunächst nichts anderes übrig als abzuwarten, ob Ihr Rentenversicherungsträger Handlungsbedarf aufgrund der Angaben im Reha-Entlassungsbericht sieht und gegebenenfalls entsprechende Schritte einleiten wird.
Da es sich gerade beim Thema Erwerbsminderung um ganz individuelle Sachverhalte handelt, können wir hier im Forum keine Einschätzung abgeben.