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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente und völlige Überforderung.

von Udo König15.06.2013 | 12:55
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Hallo. Weiss nicht mehr weiter und hoffe auf Hilfe. Ich habe eine chron. Erkrankung mit schwerem Verlauf. Deshalb eine Teilerwerbsminderungsrente, der Widerspruch, da i h dine volle Erwerbsminderungsrente beantragt hatte wurde abgelehnt. Weil ich in meinem Beruf nicht arbditen konnte war ich ein Jahr arbeitslos, bis zur Reha im Dezember letzten Jahres. Die Reha dauerte 6 Wochen, wurde als krank entlasssen. Nach Wiedereingliederung nunseit zwei Monaten wieder am arbeiten. Jetzt bin ich völlig überfordert, komme einfach nicht zurecht. Versage auf der ganzen Linie. Kann nicht mehr schlafen und weine viel. Ich schaffe das einfach nicht. Was kann ich nur tun? Ich bin so ratlos. Kann mir jemand helfen? Bin 55 Jahre alt und arbeite seit meinem 15. Lebensjahr. Viele Grüsse von eindm ratlosen Menschen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie von den anderen Anwendern bereits ausgeführt, können Sie jederzeit einen neuen Rentenantrag stellen, sofern sich Ihr Gesundheitszustand und damit auch Ihre Erwerbsfähigkeit verschlechtert haben.

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11 Antworten

Manni Festam 15.06.2013 | 13:27
Ich würde sofort einen neuen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Der Versuch ist nicht strafbar und wer nichts beantragt, der bekommt auch nichts abgelehnt. Also auf geht es und viel Erfolg.
Petrusam 15.06.2013 | 14:26
Sie sollten einen neuen EM-Antrag stellen und zwar mit Hilfe des VDk oder eines Anwaltes. Machen Sie das also nicht alleine sondern holen Sie sich juristische Hilfe.
Riepersam 15.06.2013 | 20:05
Ein Fachanwalt für Sozialerecht ist der richtige Ansprechpartner rund um die EM-Rente.
Udo Königam 15.06.2013 | 18:16
Vielen Dank für den Hinweis. Gibt es dazu spezielle Anwälte? Werde mal meinen Rechtsschutz fragen.
Ottoam 15.06.2013 | 20:06
Möglicherweise sind Sie Schwerbehindert oder haben eine Gleichstellung dann könnten und sollten Sie kontakt zum Integrationsamt aufnehmen. www.integrationsaemter.de Ich denke hier erhalten Sie dann schon eine Hilfesstellung. Ich wünsche Ihnen Kraft und Hilfe in der Umsetzung
Riepersam 16.06.2013 | 11:10
Das Integrationsamt hat mit der EM-Rente nichts zu tun und wird da nicht helfen dürfen/können. Die sind rein für alles rund um den Arbeitsplatz zuständig. Gehen Sie bitte gleich zum Anwalt und nichts anderes. Es ist aus meiner Sicht in ihrem Fall aufgrund der Vergangenheit ( Abelhnung des 1. Antrages ) äiusserst wichtig und anabdingbar ! direkt jetzt ab Antragstellung schon einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser sollte Sie nicht nur beraten sonden gleich gegenüebr der RV vertreten. Es ist wichtig der RV von Anfang klar zu machen bzw. zu signalisieren, das man jegliche rechtlichen Schritte ausschöpfen wird. Ein Anwalt kann das zwischen den Zeilen sehr gut formulieren und dann weiss die RV gleich was Tango ist ...
Annaam 16.06.2013 | 22:49
Sie können mit Sicherheit auch hier üartizipieren; http://www.krank-ohne-rente.de Dort gibts nicht nur Erfahrungen von ebenfalls Betroffenen sondern auch moralische Unterstützung - Sie sind nicht allein im Existenzkampf. mfg
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