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Experten-Antwort

Teilerwerbsminderungsrente=kein ALG???

von skoda01.07.2012 | 15:55
2796 Ansichten
8 Antworten
Hallo ans Forum, kurz zur Vorgeschichte,Arbeitsunfähig aus der Reha entlassen,Teilhabe am Arbeitsleben und Teilerwerbsminderungs- rente beantragt und positiv beschieden,in ungekündigter Stellung und nun droht die Aussteuerung.Also beim AA gemeldet, folgende Auskunft:der § 125 SGB III ist veraltet,dafür tritt der § 145 SGB III in Kraft. Das würde für mich bedeuten,so die Auskunft des AA: sobald ich dieTeilerwerbsminderungsrente erhalte, wird die Leistung vom AA eingestellt und ich hätte nur die Teil- EMR zum Leben. Kann denn das richtig sein ? Ist es nicht eine TEIL -rente und müßte nicht für den anderen Teil das AA einspringen? Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann mich aus meiner Irritation befreien, was genau trifft zu?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 02.07.2012 | 10:53

Auch diesen Ausführungen ist zuzustimmen.

Sollten Sie bei Ihrem oder einem anderen Arbeitgeber einen leidensgerechten Arbeitsplatz finden, wird die Rente nur noch als Teilrente gezahlt.

Experten-Antwortam 02.07.2012 | 09:54

6 Antworten

Jockelam 02.07.2012 | 08:43
Das ist schon richtig so. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und bestehender Arbeitslosigkeit, wird die Rente dann als sog.Arbeitsmarktrente gezahlt, d.h. als Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dafür fällt dann das Alogeld weg.
skodaam 02.07.2012 | 09:57
Danke für Ihre Antwort, aber ich bin ja nicht arbeitslos.Mein AG-ÖD läßt mich derzeit nicht arbeiten,weil eine amtsärztliche Begutachtung erfolgen muß. Es soll, das noch verbliebene Leistungsvermögen eingeschätzt werden, um dann in einem BEM-Verfahren einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden.Auf meinen bisherigen Arbeitsplatz kann ich, krankheitsbedingt,nicht zurück. Wie also sieht es in diesem Fall aus? Würde die RV die Teil-EMR in eine volle EMR umgewandelt, bis ein leidensgerechter Arbeitsplatz bei meinem AG gefunden ist?
Jockelam 02.07.2012 | 10:34
...das ändert zunächst nichts am Sachverhalt. Fakt ist, dass Sie zu Beginn der Rente nicht Ihrer Tätigkeit nachgehen, sondern Arbeitslosengeld beziehen. Sollte Ihr Arbeitgeber zu einem späteren (nach Rentenbeginn) Zeitpunkt einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz für Sie bereit stellen, wird die Rente dann nur noch als Teilrente gezahlt werden.
skodaam 02.07.2012 | 12:52
Vielen Dank an Jockel und den Experten der RV!!! Da fühle ich mich jetzt doch etwas erleichtert. Hätte man es im AA so dargestellt,wie von Ihnen erklärt, wäre man nicht in Panik verfallen. Aber da sitzen wahrscheinlich nicht immer Experten...Aber andere Geschichte. DANKE
martinadam 02.07.2012 | 13:51
Guten Tag. Auch ich bin in dieser Situation. Zusammenfassend kann man also sagen: Wenn Teilweise Erwerbsminderung +weiterhin AU und ohne Job = volle EM-Rente! bzw. Wenn Teilweise Erwerbsminderung +nicht mehr AU und im Amt für Teilzeitjob (also max. 30h/Woche) arbeitslos gemeldet = Teilweise EM-Rente + ALG1 (angerechnet als Hinzuverdient). Kann man das so sagen? Danke Martina
Jockelam 02.07.2012 | 15:05
Nein, das ist so nicht ganz richtig. Teilweise erwerbsgemindert und im Krankengeld-oder Arbeitslosengeldbezug=volle Erwerbsminderungsrente ("Arbeitsmarktrente") Teilweise erwerbsgemindert und der Job wird tatsächlich noch aktiv ausgeübt=teilweise erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung des Hinzuverdienstes.
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