Hallo Cherry,
Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich sind aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu Teilzeitarbeit fähig. Es besteht daher ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Für die Beurteilung des Rentenanspruchs kommt es mithin allein auf das festgestellte Leistungsvermögen an. Arbeiten Versicherte bei einem festgestellten Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden tatsächlich 6 Stunden und mehr, ist die Leistungsbeurteilung zu überprüfen.
Ob eine Leistungsbeurteilung bei Ihnen im Einzelfall vorgenommen wird oder nicht, sollten Sie vorab mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung