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Experten-Antwort

Teilerwerbsrente

von Cherry13.06.2024 | 18:14
121 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe mal eine Frage wenn man Erwerbsgemindert wird und noch 3 bis unter 6 stunden arbeiten kann. Ist es dann möglich bei einer 24 Stunden Woche. Mo 8 Stunden Di frei MI 8 stunden Donnerstag frei Freitag 8 stunden Samstag frei. Die 24 stunden so aufzuteilen oder verliert man dann den anspruch? Kann man den Arbeitszeiten zustimmen oder ablehnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cherry,

 

Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden täglich sind aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu Teilzeitarbeit fähig. Es besteht daher ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Für die Beurteilung des Rentenanspruchs kommt es mithin allein auf das festgestellte Leistungsvermögen an. Arbeiten Versicherte bei einem festgestellten Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden tatsächlich 6 Stunden und mehr, ist die Leistungsbeurteilung zu überprüfen.

 

Ob eine Leistungsbeurteilung bei Ihnen im Einzelfall vorgenommen wird oder nicht, sollten Sie vorab mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Bitteam 13.06.2024 | 18:14
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Zam 13.06.2024 | 18:21
Auch wenn freie Tage dazwischen sind, so arbeiten Sie doch regelmäßig 8 Stunden am Arbeitstag. Das dürfte schief gehen! Aber das entscheidet die DRV, der Sie Ihr Arbeitsangebot unterbreiten müssen!
Du meine Güteam 13.06.2024 | 18:44
Wer 3x die Woche 8 Stunden arbeiten gehen kann, der schafft dann auch 5x die Woche. Ihnen müsste man auch sofort die Teilerwerbsunfähigkeitsrente entziehen. Solche Menschen wie Sie schädigen nur unser Rentensystem. Stellen einen Antrag auf EU und wollen nach Genehmigung sofort wissen, wieviel Stunden sie wieder arbeiten gehen können, ohne das man ihnen diese wieder entzieht. Ich hoffe euch Sozialschmarotzer wird bald ein Riegel vorgeschoben.
Nicht generellam 13.06.2024 | 18:50
Nein, das ist prinzipiell nicht erlaubt. Es gibt die klare Zeitvorgabe, maximal "unter 6 Stunden" täglich. Es gibt aber seit diesem Jahr die Möglichkeit, bis zu 6 Monate über den erlaubten Stunden zu arbeiten ("Arbeitserprobung").
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