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Experten-Antwort

Teilerwerbsrente, Neuer Arbeitgeber

von METRA09.12.2022 | 17:29
411 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich erhalte eine Teilerwerbsrente, kann aber in dem aktuellen Unternehmen den neu geforderten Leistungen nicht mehr entsprechen. Meine bishere Tätigkeit ist entfallen. Ich merke das ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin dem zu entsprechen. Nun möchte ich zum einen gern kündigen und zum anderen einen neuen Arbeitgwber finden. Meine Befürchtung ist wenn ich einem neuen Arbeitgeber von einer TEM erzähle das ich dann nicht eingestellt werde. Somit ergeben sich für mich folgende Fragen: 1. Muss ich den neuen Arbeitgeber darüber informieren das ich eine TEM beziehe? Bekommt er es durch irgendwas mit? 2. Wenn ich jetzt kündige und erstmal Arbeitslos bin entfällt ja das Arbeitslosengeld weil ich gekündigt habe wie sieht es dann mit den Sozialversicherungen aus, Krankenversicherung ect? Wann muss ich die Rentenversicherung über die Veränderte Jobsituazion informieren? Über Amtworten dazu wäre ich sehr dankbar. Alles Liebe Metra

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.12.2022 | 10:43

Hallo METRA,

Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger vorab über die geplante Aufgabe Ihrer bisherigen Tätigkeit informieren und ihm auch die Gründe dafür mitteilen. Wenn die Aufgabe des Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, wird der Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung geprüft, da Ihnen kein Teilzeitarbeitsplatz mehr zur Verfügung steht. Möglicherweise kann Sie Ihr Rentenversicherungsträger mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einer innerbetrieblichen Umsetzung unterstützen.

Da Sie auch nach Wegfall Ihres Arbeitsplatzes weiterhin eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sind Sie wahrscheinlich in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner bei Ihrer Krankenkasse versichert.

Zur (arbeitsrechtlichen) Frage der Information Ihres zukünftigen Arbeitgebers über den Bezug einer Erwerbsminderungsrente kann ich mich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung im Übrigen nicht positionieren. Diesbezüglich sollten Sie sich ggf. an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitsrecht wenden.

1 Antworten

Vorsicht!am 10.12.2022 | 14:28
Ob Sie Ihren Bezug der Teilerwerbsminderungsrente bei einem Einstellungsgespräch erwähnen müssen, ist Arbeitsrecht. Allerdings kann der neue Arbeitgeber auf unterschiedlichsten Wegen davon erfahren und dann? Das Vertrauensverhältnis ist dann schon dahin, bevor es überhaupt begonnen hat. Von derartigen Ideen kann ich daher nur abraten.
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