Hallo METRA,
Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger vorab über die geplante Aufgabe Ihrer bisherigen Tätigkeit informieren und ihm auch die Gründe dafür mitteilen. Wenn die Aufgabe des Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, wird der Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung geprüft, da Ihnen kein Teilzeitarbeitsplatz mehr zur Verfügung steht. Möglicherweise kann Sie Ihr Rentenversicherungsträger mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einer innerbetrieblichen Umsetzung unterstützen.
Da Sie auch nach Wegfall Ihres Arbeitsplatzes weiterhin eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sind Sie wahrscheinlich in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner bei Ihrer Krankenkasse versichert.
Zur (arbeitsrechtlichen) Frage der Information Ihres zukünftigen Arbeitgebers über den Bezug einer Erwerbsminderungsrente kann ich mich im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung im Übrigen nicht positionieren. Diesbezüglich sollten Sie sich ggf. an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitsrecht wenden.
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