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Experten-Antwort

Teilerwerbsrente und Wiedereingliederung nach Reha

von Cowboy280420.01.2025 | 12:51
162 Ansichten
7 Antworten
Hallo, mir wurde gerade hier auf Reha vorgeschlagen, auf Teilerwerbsrente zu gehen. Allerdings gibt es dann keine Möglichkeit zur Wiedereingliederung. Oder soll ich auf voll erwerbstätig pochen und Wiedereingliederung? Gruß Markus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.01.2025 | 14:02

Hallo Cowboy2804,

 

 ich schließe mich den Anmerkungen von " grundsätzlich " an. 

"Das ist stark davon abhängig, ob Sie selbst sich als erwerbsgemindert einschätzen oder nicht. Es ist ja nur eine Empfehlung und ärztliche Einschätzung..."

Eine Wiedereingliederung verfolgt das Ziel, Sie möglichst schnell wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, weil das bestehende Beschäftigung nicht sofort nach Beendigung der Rehabilitation wieder voll ausgeübt werden kann. 

Die Teilnahme an einer stufenweisen Wiedereingliederung ist freiwillig und nur nach Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt und Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich. 

Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.

Die Entscheidung ist daher abhängig von Ihrer gesundheitlichen Belastbarkeit .

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

6 Antworten

grundsätzlicham 20.01.2025 | 13:03
Das ist stark davon abhängig, ob Sie selbst sich als erwerbsgemindert einschätzen oder nicht. Es ist ja nur eine Empfehlung und ärztliche Einschätzung, wenn Sie aus Sicht der Rehaärzte nur noch unter 6 Stunden für den allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig sind. Wenn Sie sich selbst als voll erwerbsfähig sehen und langfristig über 6 Stunden pro Tag arbeiten können, können Sie fragen, ob Sie als arbeitsunfähig entlassen werden und eine Wiedereingliederung absolvieren.
Schadeam 20.01.2025 | 13:34
Sie können ja probieren ob die Eingliederung klappt und notfalls jederzeit Rente beantragen.
Cowboy2804am 20.01.2025 | 14:22
Schade schrieb

Sie können ja probieren ob die Eingliederung klappt und notfalls jederzeit Rente beantragen.

Das wird aber mit Sicherheit schwieriger als die Stunden im Zweifelsfall zu erhöhen.
Schadeam 20.01.2025 | 15:40
Cowboy2804 schrieb

Das wird aber mit Sicherheit schwieriger als die Stunden im Zweifelsfall zu erhöhen.

Alles Spekulation, denn niemand weiß ob die DRV der Einschätzung aus der Reha folgt.
Maximiliane am 20.01.2025 | 21:03
Letzteres. Voll erwerbsfähig und Wiedereingliederung
Jayjayam 20.01.2025 | 23:12
Hallo Cowboy2804 Ich würde ohne den Bescheid der DRV erstmal gar nix machen, den die Entscheiden am Ende, eine Wiedereingliederung kannst du jederzeit bei deinem Hausarzt ausstellen lassen, bin mir nicht sicher ob man im Krankengeld Bezug sein muss, bist du aber bestimmt, versuche die Wiedereingliederung so lange wie möglich zu ziehen aufgrund dem Entscheid der DRV - - Ich hatte bestimmt schon 10 Wiedereingliederungen und warte immer noch auf einen Entscheid (befindet sich in Bearbeitung lt. DRV Seit 16 Monaten )
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