Hallo Cowboy2804,
ich schließe mich den Anmerkungen von " grundsätzlich " an.
"Das ist stark davon abhängig, ob Sie selbst sich als erwerbsgemindert einschätzen oder nicht. Es ist ja nur eine Empfehlung und ärztliche Einschätzung..."
Eine Wiedereingliederung verfolgt das Ziel, Sie möglichst schnell wieder in das Erwerbsleben einzugliedern, weil das bestehende Beschäftigung nicht sofort nach Beendigung der Rehabilitation wieder voll ausgeübt werden kann.
Die Teilnahme an einer stufenweisen Wiedereingliederung ist freiwillig und nur nach Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt und Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich.
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.
Die Entscheidung ist daher abhängig von Ihrer gesundheitlichen Belastbarkeit .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
Sie können ja probieren ob die Eingliederung klappt und notfalls jederzeit Rente beantragen.
Das wird aber mit Sicherheit schwieriger als die Stunden im Zweifelsfall zu erhöhen.
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