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Experten-Antwort

Teilerwerbsunfähigkeit

von UBM 199921.11.2025 | 07:38
229 Ansichten
10 Antworten
Hallo zusammen, ich habe im Forum nichts auf mich zutreffendes gefunden. Folgender Fall liegt bei mir vor. Ich arbeite derzeit an einem Bildschirmarbeitsplatz in Vollzeit. Mit meinem Gesundheitszustand ist es mir mittleierweile nicht mehr möglich 8 Stunden täglich zu arbeiten und ich erwäge eine Teilerwerbsunfähigkeit zu beantragen. Mir ist bekannt, dass diese nur bewilligt wird, wenn es mir nicht möglich ist mehr als 4 bis 6 Stunden täglich zu arbeiten. In einer anderen Tätigkeit (ohne dauerhaftes sitzen am Bildschirm) könnte eventuell mehr als 6 Stunden gearbeitet werden. Jetzt zu meiner Frage Kann man mich zwingen eine andere Tätigkeit auszuüben auch wenn das mit hohen finanziellen Verlust einhergehen würde? Ohne abwertend zu klingen, aber bin ich z.B. für ein Pförtnerjob, oder Security, oder Kellner nicht überqualifiziert? Nur weil ich in diesen Tätigkeiten nicht 8 Stunden sitzen müsste? Mein Verdienst bei dieser Art von Tätigkeit wäre ja viel geringer als mein jetziger. Nur weil ich dort "Vollzeit" gehen könnte muss ich ja nicht eine geringere Tätigkeit ausüben, oder doch? Eine Teilzeitbeschäftigung wäre in meinem derzeitigen Job ohne Probleme möglich und mit der Zahlung der Teilerwerbsunfähigkeitsrente würde ich weiterhin etwa den gleichen Verdienst haben. Zudem übe ich meine derzeitige Tätigkeit super gerne aus und wäre unglücklich wenn ich diese Tätigkeit nicht mehr ausführen könnte. Auch würde ja im Raum stehen, ob ich eine neue Vollzeitbeschäftigung finden würde, während mir der Teilzeitjob sicher und unkündbar wäre. Über Aussagekräftige Rückmeldungen würde ich mich freuen. Vielen dank im Voraus UBM 1999

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.11.2025 | 10:40

Hallo UBM 1999,

 

ein Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente besteht aus medizinischer Sicht nur dann, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes tätig sein können. 

Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst jede nur denkbare Tätigkeit. Dabei kommen nur Tätigkeiten in Betracht, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind und die mit den vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgeübt werden können. 

Die subjektive Zumutbarkeit einer Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Ausbildung/des Status der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie die Frage, ob der Versicherte bisher abhängig beschäftigt oder selbständig erwerbstätig war, sind dabei ohne rechtliche Bedeutung.

Ein Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente beim Vorliegen von Berufsunfähigkeit (Prüfung der bisherigen Tätigkeit und der sozialen Verweisbarkeit) besteht nur noch für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden.

 

Sie schreiben, dass Sie eine sitzende Tätigkeit nicht mehr vollschichtig ausüben können. Hier könnten ggf. ergonomische Hilfsmittel (wie z.B. ein höhenverstellbarer Schreibtisch) hilfreich sein. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Arbeitgeber.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Teilweise EMR am 21.11.2025 | 07:52
Nur zur Info. Eine teilweise EMR kann ggf bewilligt werden, wenn man dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden zur Verfügung stehen kann. Mehr als 4 bis 6 Stunden ist falsch.
EMam 21.11.2025 | 08:15
Ab dem Geburtsjahrgang 1961 spielt der ausgeübte Beruf bei der Bewertung einer Erwerbsminderung keine Rolle mehr. Nur wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten können, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert. Man zwingt Sie auch nicht einen anderen Beruf auszuüben, Sie erhalten nur eben keine Erwerbsminderungsrente. Auch ein geringerer Verdienst in einem anderen Beruf ist dabei kein zu bewertendes Kriterium. Dass Sie das hier „angeblich“ in anderen Beiträgen nicht gefunden haben, liegt wohl eher daran, dass Sie das nicht finden wollten, denn das ist hier schon sehr häufig thematisiert worden. Für den Fall, dass Sie Ihre aktuelle Beschäftigung nicht mehr in Vollzeit ausüben können, hätten Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollen.
Kein Zwangam 21.11.2025 | 08:18
Es wird Sie keiner zwingen, eine geringer bezahlte Tätigkeit in VZ auszuüben. Bei der Prüfung, ob überhaupt eine Erwerbsminderung vorliegt, wird geschaut, ob der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens einer leichten körperlichen Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für 6 Stunden oder mehr an 5 Tagen pro Woche nachzugehen. Ihr Wunsch, den jetzigen Lieblingsjob zu Lasten der Rentenversicherung bzw. der allgemeinen Beitragszahler, auf TZ zu kürzen um mit Teil-EMR aufzustocken, wird voll kaum Realität werden. Abgesehen davon wird nicht selten vor Bewilligung einer (Teil_)EMR erstmal versucht, mit einer medizinischen oder beruflichen Reha den Versicherten wieder für VZ fit zu bekommen. Sollten Sie Jg.1999 sein (in Anlehnung auf ihren Namenskürzel) , so hätten Sie deutlich mehr Arbeitsjahre vor als hinter sich. Die DRV wird nicht daran interessiert sein, Ihnen fast 40 Jahre lang eine EMR zu zahlen. Gerade bei der Frage nach einer möglichen beruflichen Reha soielt auch das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Rolle. Abgesehen davon wären Sie nicht der Erste, der für einen zukünftigen Job überqualifiziert ist.
wie wäre es denam 21.11.2025 | 09:02
mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch? Ist in vielen Firmen inzwischen Standard. Da kann man dann zwischendurch immer wieder mal im Stehen arbeiten. Klären Sie das doch mal mit Ihrem Arbeitgeber.
Aliam 21.11.2025 | 10:37
Wenn Sie einen Antrag auf EM-Rente stellen, wird die DRV zu Ihrem Gesundheitszustand ermitteln und dann entscheiden, ob Sie eine halbe, eine ganze oder gar keine Rente bekommen. Dabei wird die Leistungsfähigkeit für alle nur erdenklichen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geprüft. Eine Berufsunfähigkeit ist rententechnisch nicht von Relevanz. Erst wenn Sie aufgrund Krankheit /Behinderung unter 3/6 Stunden für alle theoretischen Tätigkeiten liegen, gibt es eine Rente. Ob Sie sich dabei monetär verschlechtern oder "unter Ihrer Würde" arbeiten müssten, interessiert genauso, wie die Wasserstandsmeldungen und Tauchtiefen!
oder soam 21.11.2025 | 10:37
Falls Sie Ihre bisherige Tätigkeit (auch mit höhenverstellbaren Schreibtisch) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können sollten Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. Bei Jahrgang 1999 sollten Sie sich dazu an die Agentur für Arbeit wenden.
Aliam 21.11.2025 | 11:05
Was soll das? schrieb

Schön, dass Sie die schon gegebenen Antworten inhaltlich noch mal wiederholen. Leiden Sie unter Einsamkeit und/oder einem Mitteilungszwang? Haben Sie die zuvor gegebenen Antworten nicht gelesen oder nicht verstanden?

Es liegt doch nahe, dass die Antworten nahezu gleich ausfallen🤔das Arbeiten unter der Würde des Fragestellers hatte aber noch niemand gebracht. Wenn Sie nach dem Lesen der ersten Antworten bereits alles als beantwortet betrachten, dann lesen Sie doch einfach nicht weitere🤷
Zoraam 21.11.2025 | 11:13
Antrag stellen und abwarten. Ich hab auch Vollzeit bis zur Bewilligung der teilweise Erwerbsminderungsrente im Büro gearbeitet und danach die Stunden auf 29 reduziert.
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