Hallo C.R.D.,
auf der folgenden Internetseite erhalten Sie einen ersten Überblick über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html. Dort werden auch die erforderlichen Voraussetzungen beschrieben und Hinweise zum Verfahrensablauf gegeben.
Danach werden zunächst die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft, wozu auch die sozialmedizinische Beurteilung Ihres Leistungsvermögens gehört. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden im Beratungsgespräch mit dem Rehafachberater Art und Umfang der erforderlichen konkreten Leistungen (z. B. Bildungsmaßnahmen) unter Berücksichtigung der Kriterien Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmt. Den entsprechenden Termin erhalten Sie nach Bewilligung des Grundanspruchs von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.