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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben

von C.R.D.11.01.2017 | 11:44
1270 Ansichten
4 Antworten
Hallo Mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, den ich selber stellte läuft noch. Obwohl ich bereits viele Stellen von Bildungsanbietern aufsuchte um Informationen zu bekommen, bin ich irgendwie noch immer auf dem selben Wissensstand wie zu Beginn. Alle verweisen mich zum Rentenberater, ob ich überhaupt in Frage komme. Klärt das nicht die Bewilligung/ Ablehnung des Antrages ? Der Antrag beinhaltet die berufliche Richtung, die ärztlichen Befunde und Stellungnahmen liegen zur Begutachtung bei den Amtsärzten der Rentenversicherung vor. Was ich bisher nicht herausbekommen habe ist, wie geht es weiter, sollte die Bewilligung kommen. Wie geht es dann weiter ? Wer gibt mir Auskunft ? Wie bekomme ich einen Termin bei einem Berater ? Im Internet sind alle Termine für Hildesheim und Hannover bis April vergeben. Das macht mich doch ratlos. Werde ich mit einem Termin, wie der Ablauf ist von der Rentenanstalt bedacht ? Oder Was sollte ich tun ? An wen kann ich mich wenden, der mir hilfreiche Informationen geben kann und sachkundig ist ? Eine Schritt für Schritt Erklärung wäre toll.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.01.2017 | 14:02

Hallo C.R.D.,

auf der folgenden Internetseite erhalten Sie einen ersten Überblick über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der gesetzlichen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html. Dort werden auch die erforderlichen Voraussetzungen beschrieben und Hinweise zum Verfahrensablauf gegeben.

Danach werden zunächst die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft, wozu auch die sozialmedizinische Beurteilung Ihres Leistungsvermögens gehört. Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden im Beratungsgespräch mit dem Rehafachberater Art und Umfang der erforderlichen konkreten Leistungen (z. B. Bildungsmaßnahmen) unter Berücksichtigung der Kriterien Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmt. Den entsprechenden Termin erhalten Sie nach Bewilligung des Grundanspruchs von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

3 Antworten

=//= am 11.01.2017 | 13:26
Bitte warten Sie zunächst ab, wie über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entschieden wird. Werden Ihnen Leitungen bewilligt, kommt es auf die Art an (es gibt eine Unzahl von verschiedenen Leistungen). Welche Art von Leistung haben Sie beantragt? ANGENOMMEN, Sie erhalten die Bewilligung für eine Weiterbildung oder sogar Umschulung. Dann wird im Bescheid darauf hingewiesen, welcher Reha-Fachberater oder welche Reha-Fachberaterin für Sie zuständig ist und mit dem/der Sie dann ein Beratungsgespräch führen. Und wo diese Maßnahme stattfindet. Die von Ihnen ausgesuchten Berufsbildungseinrichtungen haben Ihnen das Richtige gesagt.
C.R.D.am 12.01.2017 | 10:48
Vielen Dank für Ihre Antwort
Carsten Haucham 13.03.2017 | 11:22
Und trotzdem wird die Entscheidung letztenendes einfach so aus dem Bauch entschieden, denn anders ist die Entscheidung in meinem Fall nicht nachvollziehbar. Ein sportlich aktiver aus dem Büro bekommt eine Leistung ohne Probleme bewilligt, eine andere Kollegin die noch nicht einmal die 15 Jahre voll hat ebenfalls (sie auch berechtigterweise), ich mit Bandscheibenvorfällen und extremen Problemen nach einiger Zeit beim sitzen, geht nach dem Antrag und Wiederspruch leer aus, muss sich am Telefon zudem veräppeln lassen und hat somit jegliche Hoffnung auf Gleichberechtigung in Deutschland verloren. Man kann eindeutig sehen, dass es nur darum geht jeden Monat Gelder zu kassieren, aber wenn man einmal etwas zur Unterstützung haben möchte, wird man verspottet und abgewiesen. Im Schreiben steht dann noch lustigerweise, ich solle auch mal die Positionen bei der Arbeit wechseln - weshalb habe ich den Antrag auf einen höhenverstellbaren Tisch wohl gestellt ??? Damit ich auch mal im stehen arbeiten kann. Jetzt besteht nur nur die gerichtliche Schiene - also Danke an die Rentenversicherung Nord in Lübeck.
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