Hallo,
ohne weitere Details zu kennen, ist die Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur eine klassische Umschulung sein müssen. Sie sollten sich vom Reha-Fachberater Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Hierfür sollten Sie einen Termin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Auf jeden Fall Umschulung beantragen und dafür streiten. Wenn Du nichts genehmigt bekommst, ist es dank der „Schnelligkeit „ der Sozialgerichte sehr wahrscheinlich, dass Du das reguläre Rentenalter erreichst, bevor die Beamten sich bewegen.
Das mit der Umschulung ist ja angesichts des Alters (61,5) ein wirklich genialer Tipp!
Bis das bewilligt und etwas passendes gefunden ist, ist der Kunde über 62, bis die Umschulung rum wäre älter als 64 und dann steht er /sie als Berufsanfänger auf dem Arbeitsmarkt in Konkurrenz mit 20 Jährigen.
Einfach der beste Rat, den man geben kann......Ironie aus.
Denken Sie auch bitte daran, dass es auch Ihre Beiträge sind, die in so einem Fall "sinnlos verbraten" werden.
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