Einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu stellen steht Ihnen jederzeit offen.
Im Rahmen des Antrages wird dann geprüft ob man Ihrem Wunsch entsprechen kann - das ist eine Entscheidung im Einzelfall, so oder so.
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Einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu stellen steht Ihnen jederzeit offen.
Im Rahmen des Antrages wird dann geprüft ob man Ihrem Wunsch entsprechen kann - das ist eine Entscheidung im Einzelfall, so oder so.
Auch Ihnen kann ich nur den Rat geben es mit dem Antrag zu versuchen. Da Sie derzeit eine LTA durchlaufen wenden Sie sich am besten an den zuständigen Rehafachberater.
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