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Teilhabe am Arbeitsleben

von Marie27.05.2008 | 08:00
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7 Antworten

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Ich war von November 2006 bis August 2007 in einer Umschulung, die ich abgebrochen habe, da das meiner Gesundheit nicht gut tat. Meinen Reha-Berater habe ich dies aber schon im April in einer Gesprächen mitgeteilt er hat immer wieder vertröstet. Im Juli habe ich schriftlich eingereicht und nach vielen Hin und Her kam ich aus der Maßnahmen raus. Habe im Anschluss sofort mit einer modularen Fortbildung bekonnen. Diese läuft im August aus. Nun stehe ich da habe keinen Abschluss, meinen Arbeitsplatz musste ich aufgeben und bin psychisch am Ende. Was soll ich tun. Welche Maßnahmen gibt es noch oder bin ich nun einer von vielen Arbeitslosen ????? Alle meine Bewerbungen sind erfolglos geblieben und mich plagen Ängste. Ich war noch nie arbeitslos. Hätte ich bloß nie damit bekonnen. Bitte helfen Sie mir.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie "Nix" schon schreibt können solche Einzelfälle nicht hier im Forum geklärt werden. Bitten Sie Ihren Reha-Fachberater um einen Beratungstermin und erläutern Sie ihm die Problematik. Der Reha-Fachberater wird dann eventuell weitere Maßnahmen mit Ihnen durchsprechen.

6 Antworten

Nixam 27.05.2008 | 08:22
Das Problem: Erstmal muss festgestellt werden, dass Sie dich sicher Ihren Alten Beruf nicht ausüben konnten aus gesundheitlichen Gründen, weshalb Sie Ihren ALTEN BERUF aufgegeben haben. Nun haben Sie sich an einer Umschulung rangesetzt und es hat wohl aus gesundheitlichen Gründen - wieder - nicht geklappt(1. ursprünglicher Beruf, 2. Umschulung abgebrochen). Welche Gründe liegen für den Abbruch der Umschulung vor? Haben Sie mit Ihrem Hausarzt gesprochen? Haben Sie mit dem Sie betreuenden Fachberater für Rehabilitation gesprochen? Wie ist seine Einschätzung? Sie schreiben: "Hätte ich bloss nie damit begonnen" Konnten Sie überhaupt in Ihrem alten Beruf weiterarbeiten? Diese und viele andere Fragen können wir hier im Forum nicht klären. Nix
Marieam 27.05.2008 | 10:03
Das ist mir ja eine tolle Hilfe!!! Ich hatte doch berichtet, dass gerade der Reha-Berater mir nicht hift wohin kann ich mich wenden??? Wie lange kann man denn in der "Teilhabe am Arbeitsleben" verbleiben und welche Möglichkeiten gibt es noch für mich?
Schadeam 27.05.2008 | 10:14
gerade die Möglichkeioten, die Sie konkret haben, kann man online nicht beantworten, weil wir zu wenig von Ihnen wissen. Was haben Sie bisher gemacht? Wozu wollten Sie umgeschult werden? Was haben Sie mit Ihrer modularen Fortbildung erreicht? Was streben Sie an? Weshalb haben Sie einen Teilhabeantrag überhaupt gestellt (wenn Sie jetzt bedauern, nicht im alten Beruf weitergearbeitet zu haben)? Wie alt sind Sie ? Welche Krankheiten machen den alten Beruf unmöglich? Welche Tätigkeiten gehen noch? Wie belastbar sind Sie überhaupt? Sind Sie räumlich flexibel oder an Ihre Heimatregion gebunden? Dies und vieles andere muss man wissen, um zu sehen, wo und welche beruflichen Chancen Sie haben. Und das kann nur vor Ort vernünftig geklärt werden. Und zwar zusammen mit Ärzten, Rehaberater, Arbeitsvermittler vom Arbeitsamt, etc
Nixam 27.05.2008 | 10:22
Sehen Sie das Leben nicht so pessimistisch. Im Vordergrund steht doch, dass Sie erstmal psychisch wieder stabil werden müssen. Wenn Sie Ihrem Fachberater ein ärztliches Attest über Ihre Rehabilitationsfähigkeit vorlegen, wird er sicher weitere Leistungen für Sie in Angriff nehmen. Nix
Jöppiam 27.05.2008 | 12:53
1. Ihren usprünglichen Beruf konnten Sie offensichtlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, sonst hätten Sie keinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gestellt und die Rentenversicherung hätte keine Umschulung bewilligt. 2. Die Umschulung haben Sie aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Was hat die Ausbildungsstätte - dort auch ggf. der Ärztliche Dienst / der Psychologische Dienst / der Soziale Dienst - und vor allem Ihr behandelnder Arzt dazu gesagt? Hat man Ihnen Alternativen aufgezeigt? Haben Sie danach gefragt? 3. Eine nahtlose Fortbildung hat aber geklappt. Wer hat sich darum gekümmert und das organisiert? 4. Wenn Sie mit Ihrem Rehabilitations-Fachberater nicht einverstanden sind, wenden Sie sich doch schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten um einen Vertreter oder eine Vertreterin. 5. Werden Sie aktiv: Internet, Agentur für Arbeit/Berufenet usw., Behindertenverbände usw. 6. Werden Sie sich klar darüber, dass man auch mit Einschränkungen einen Arbeitsplatz erhalten und auch ausfüllen kann. Der wird einem aber leider nicht "serviert". Man muss sich kümmern. 7. Viel Erfolg!
Jöppiam 27.05.2008 | 13:11
Das Verfahren läuft grundsätzlich solange, bis entweder eine dauerhafte berufliche Wiedereingliederung erreicht ist oder die Erfolglosigkeit weiterer Leistungen definitiv - also mit einem Bescheid - festgestellt wirde.
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