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Teilhabe am Arbeitsleben

von mareike198018.06.2008 | 11:28
968 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe mal eine Frage ich bin schon aufgrund 2 bandscheibenvorfälle krankgeschrieben und beziehe von der KK seid knapp 8 Monaten Krankengeld.Ich hatte zusammen mit der Krankenkasse bei dem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.Die fühlen sich aber für mich nicht zuständig da ich erst 14 jahre rentenversichert bin statt der erforderlichen 15 Jahre.Nun habe ich einen Antrag auf teilhabe am arbeitsleben bei der Arbeitsagentur gestellt. Ist die denn für mich zuständig da ich ja bei der Krankenkasse noch nicht ausgesteuert bin und noch mein arbeitsverhältnis bei meinem arbeitgeber bestitze oder kann es sein das die auch sagen sie sind nicht zuständig? würde mich freuen wenn ihr mir vielleicht antworten geben könnt. MfG Mareike

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

leider kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung diese Frage nicht beantworten, da hier die Arbeitsagentur aufgrund Ihrer eigenen

gesetzlichen Vorschriften der entscheidende Leistungsträger ist.

Suchen Sie bitte dort das klärende Gespräch.

2 Antworten

Margretam 18.06.2008 | 16:25
Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld Punkt 1: Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben Welcher Tag ist da aus der Sicht des AG gemeint?
Nixam 19.06.2008 | 10:20
Es ist der Tag des Beginns der Umschulung/der med. Rehabilitationsleistung gemeint. Diesen Tag tragen Sie dort ein. Nix
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