Die von KSC gemachten Hinweise sind grundsätzlich richtig.
Wenn Sie den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(LTA) bereits während der mediz. Reha gestellt haben, sollte die Eingangsbestätigung
des Rentenversicherungsträgers in den ersten 14 Tagen danach erfolgt sein.
Auf grund des Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung wird von amts wegen geprüft,
ob Erwerbsminderung vorliegt und Rentenansprüche entstehen. Wäre dies der Fall, würden
Sie darauf hingewiesen werden und könnten einen Rentenantrag stellen.
Liegt Erwerbsminderung nicht vor, wird aufgrund Ihres LTA-Antrages geprüft, welche
Leistungen in Betracht kommen. Hierzu wird Sie der zuständige Fachberater für
Rehabilitation zu einem Beratungsgespräch einladen, um aufgrund Ihrer bisherigen
Berufsbiographie, Ihren Fähigkeiten und Neigungen den für Sie optimalen Weg zu finden.