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Teilhabe am Arbeitsleben

von Jassman317.02.2010 | 20:40
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann (58) ist seit 15.1.2009 Jahr krank geschrieben aufgrund burn out und div. psych. Probleme, Schafstörungen etc. Er hatte einen Zeitvertrag, der zum 30.3.2009 ausgelaufen ist. Nach einer Reha wurde er arbeitsunfähig entlassen. Im Bericht stand, dass er seinen Job als Lkw-Fahrer nicht mehr ausüben darf, andere leichte Tätigkeiten bis 6 Stunden und leicht darüber ohne Verantwortung und ohne schwer heben. Es wurde weiter eine ambulante Psychotherapie empfohlen. Wir sind auf der Suche nach einem Platz. Von der RV bekamen wir einen Fragenbogen wegen Teilhabe am Arbeitsleben, den wir nach Rücksprache mit der Krankenkasse ausgefüllt haben. Jetzt bekamen wir einen Bescheid, dass Teilhabe am Arbeitsleben gewährt wird. Wie geht es denn nun weiter. Mein Mann fühlt sich dem Arbeitsleben z.Zt. nicht mehr gewachsen. Jede Veränderung löst erhebliche psychische Probleme bei ihm aus. Rente wegen Erwerbsmindung (teil oder voll) wurde aber bisher nicht beantragt, weil uns die Krankenkasse sagte, dass die RV mit diesem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben auch dies prüft. Was können wir jetzt machen? Danke für evtl. Informationen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jassman3,

diese Frage kann ich im Rahmen dieses Forums leider nicht beantworten. Hier kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger (am Besten direkt mit dem zuständigen Rehafachberater) in Verbindung zu setzen und in einem persönlichen Gespräch eine Lösung zu finden.

3 Antworten

Schadeam 18.02.2010 | 07:37
Wenn sich Ihr Mann nicht in der Lage fühlt zu arbeiten, frage ich mich, warum LTA überhaupt beantragt wurde. Wahrscheinlich wurde LTA nun dem Grunde nach bewilligt, d.h. die DRV hilft bei "Eingliederungen", wenn Ihr Mann einen einstellungswilligen Arbeitgeber findet. Da aber beißt sich die Katze in den Schwanz: So wie Sie den Zustand schildern, wird der 58 jährige keinen AG mehr finden (würden Sie als Betriebsinhaber Ihren psychisch kranken 58 jährigen Gatten als neuen Mitarbeiter einstellen?). Also wird der LTA Antrag lediglich "gut für die Statistik" sein. Aber das hätte Ihnen ein erfahrener DRV Mitarbeiter bereits vor der Antragsstellung sagen können. Somit wird alles auf EM Rente oder Arbeitslosigkeit (ALG1, dann ALG 2)herauslaufen.
St.am 17.02.2010 | 22:34
Bitte lesen Sie sich den Bescheid nochmals durch, da müsste eigentlich drinstehen wie es jetzt weitergeht. Als nächstes steht wohl ein Gespräch mit einem Rehaberater an.
Bravoam 18.02.2010 | 15:53
Hätte der Gutachter bei der Prüfung des Antrages auf LTA dies aber schon befürwortet, wäre keine LTA bewilligt worden. Somit sagt der Gutachter momentan, dass die Erwerbsminderung entweder nicht besteht oder durch LTA behoben werden kann. Ich empfehle mit neuen ärztlichen Unterlagen (evtl. Verschlimmerung) einen Rentenantrag zu stellen. Wenn Sie keine neuen medizinischen Unterlagen vorlegen ist die Gefahr groß, das der Antrag ohne weitere Prüfung abgelehnt wird, da nach Aktenlage ja die Erwerbsminderung durch LTA beseitigt werden kann.
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