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Teilhabe am Arbeitsleben

von broesel14.06.2010 | 09:58
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wer kann mir weiterhelfen? Wenn ich als Beschäftigter im öD bereits so lange erkrankt bin, dass ich von der Krankenkasse ausgesteuert, von der Agentur für Arbeits Übergangsgeld nach § 125 SGB III. Jetzt sagen aber die Ärzte, dass ich wieder arbeiten könnte, so dass eine stufenweise Wiedereingliederung ansteht. Wer finanziert mir nun in dieser Zeit der stufenweisen Wiedereingliederung meinen Lebensunterhalt? Die Agentur für Arbeit behauptet, dass die Rentenversicherung im Zuge der "Teilhabe am Arbeitsleben" für die Finanzierung zuständig wäre - die Rentenversicherung besteht darauf, dass die AfA dafür zuständig ist... Was nun ??? Ich wäre für Hilfe und Unterstützung äußerst dankbar.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo broesel,

eine stufenweise Wiedereingliederung durch den Rentenversicherungsträger setzt voraus, dass Ihnen zuvor auch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger gewährt wurde. Die Rehabilitationseinrichtung würde in diesem Fall die weitere stufenweise Wiedereingliederung mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen und Sie würden das Übergangsgeld das Ihnen für den Rehabilitationszeitraum gewährt wurde, für die Zeit der Wiedereingliederung weiter erhalten.

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