Hallo broesel,
eine stufenweise Wiedereingliederung durch den Rentenversicherungsträger setzt voraus, dass Ihnen zuvor auch eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch den Rentenversicherungsträger gewährt wurde. Die Rehabilitationseinrichtung würde in diesem Fall die weitere stufenweise Wiedereingliederung mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen und Sie würden das Übergangsgeld das Ihnen für den Rehabilitationszeitraum gewährt wurde, für die Zeit der Wiedereingliederung weiter erhalten.