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Experten-Antwort

teilhabe am Arbeitsleben

von jonny05.12.2010 | 18:30
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mir wurde eine Teilerwerbsminderungsrenterente auf Zeit wegen verschiedener schwerer Erkrankungen bewilligt. Da ich mit dieser Entscheidung der DRV nicht einverstanden bin, habe ich dagegen Widerspruch eingelegt um eine volle EM-Rente bewilligt zu bekommen. Nun aber zu meinem eigentlichen Problem. Mir wurde vom Sozialdienst in der Rehaeinrichtung nahegelegt, einen Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben zu stellen, da ich in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann. Wenn ich den Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV stelle, dann so sagte man mir die Mitarbeiterin bin ich mit der Teilerwerbsminderungsrente einverstanden. Ich bin 1957 geboren bin also 53 Jahre alt. Hat es überhaupt einen Sinn, bezüglich meines Alters solch einen Antrag auf Umschulung bei der DRV zu stellen? Weiß nicht wie ich mich in dieser Situation in der ich mich befinde, verhalten soll. Ich nicht weiß, wie es mit meinen Erkrankungen weiter geht,was mich halt auch seelisch krank macht. Wäre schön, wenn mir jemand wege aufzeigen kann, welche Möglichkeiten ich habe. Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jonny,

wir können ohne Kenntnis Ihres Einzelfalles nicht einschätzen, ob und inwieweit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, aussichtsreich wären. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und vereinbaren einen Termin beim Reha-Fachberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Elisabetham 05.12.2010 | 21:34
Im Prinzip musst du dir über deine gesundheitlichen Voraussetzungen Klarheit verschaffen ( das wissen nur Ärzte zb. von der DRV, die ein Leistungsbild von dir erstellen), ob du eine Umschulung durchstehen kannst. Weiter solltest du dir Klarheit verschaffen, ob dein angestrebter Beruf ein Mangelberuf ist, so dass du auf dem Arbeitsmark als Ü50 noch eine Chance hast. Du bewirbst dich immerhin als Ü50 ohne Berufserfahrung und trittst gegen eine Konkurrenz von 25 jährigen Mitbewerbern an. Wenn du einen Traumberuf hast, den du gern verwirklichen wolltest, würde ich den Antrag stellen.
Elisabetham 05.12.2010 | 21:32
Im Prinzip musst du dir über deine gesundheitlichen Voraussetzungen Klarheit verschaffen das wissen nur Ärzte zb. von der DRV, die ein Leistungsbild von dir erstellen), ob du eine Umschulung durchstehen kannst. Weiter solltest du dir Klarheit verschaffen, ob dein angestrebter Beruf ein Mangelberuf ist, so dass du auf dem Arbeitsmark als Ü50 noch eine Chance hast. Du bewirbst dich immerhin als Ü50 ohne Berufserfahrung und trittst gegen eine Konkurrenz von 25 jährigen Mitbewerbern an. Wenn du einen Traumberuf hast, den du gern verwirklichen wolltest, würde ich den Antrag stellen.
Machts Sinnam 06.12.2010 | 07:23
Wenn der Gesundheitszustand es zulässt geht Reha vor Rente und Reha bedeutet nicht nur Umschulung, da gibts auch Abstufungen, wonach ein evtl. Anspruch auf EM-Rente wegen BU weg sein kann. Also ich würde erst das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens abwarten. Und wie steht es um die Arbeitsmarktrente?
Klemensam 06.12.2010 | 08:59
Wenn Sie sich im Widerspruchsverfahren wegen einer vollen EM-Rente begehren, sollten Sie dieses Verfahren und die Entscheidung dazu erstmal abwarten. Zusätzlich jetzt noch einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen ist da sinnfrei. Das Sie sich aber mit einer Antragstellung quasi mit der teilweisen EM-Rente dann einverstanden erklären würden ( wie ihnen vom Sozialdienst gesagt wurde ) und damit ihr Widerspruch abgelehnt würde, stimmt natürlich nicht. Das sind 2 verschiedene Dinge und jeder Antrag wird entsprechend geprüft. Allerdings würde ein jetzt gestellter Antrag auf Teilhabe sicher bei der DRV solange " auf Eis " gelegt werden, bis ueber ihren Widerspruch zur EM-Rente entschieden wurde. Auf der einen Seite eine volle EM-Rente im Widerspruchsverfahren zu begehren und auf der anderen Seite z.b. eine Umschulung zu beantragen, ist aber wie gesagt völlig wiedersinnig.... Unabhängig von der Entscheidung zu ihrem Widerspruch halte ich es in ihrem Falle für unmöglich - mit einer bereits genehmigten teilweisen EM-Rente und im Alter von 53 Jahren- , das ihnen eine Umschulung noch genehmigt würde. Den Antrag nur wegen einer Umschulung zu stellen, können Sie sich also Altersbedingt aller Wahrscheinlichkeit nach eh spraen..Oder meinen Sie wirklich nach der Umschulung mit dann ca. 56 Jahren stellt Sie noch jemand ein ?? Allerdings heisst Teilhabe am Arbeitsleben ja nicht nur Umschulung , sondern da gibst es noch eine Vielzahl von anderen Möglichkeiten. Vielleicht lassen Sie sich in einer Beratungsstelle der DRV mal ausführlich Einzelfallbezogen dazu beraten. Aber erstmal sollten Sie das Widerspruchsverfahren jetzt abwraten. Wenn ihnen die volle EM-Rente jetzt doch noch genehmigt wrd, hat sich ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ja sowieso erledigt..
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