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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben

von Sabine Franckowiak16.03.2011 | 19:19
1464 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, mir wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Im Gespräch mit der Reha-Beraterin wurde auch über die Möglichkeit einer Weiterbildung zur Pflegeberaterin gesprochen. Allerdings würde eine Weiterbildung nur infrage kommen, wenn diese als Bedingung durch den neuen Arbeitgeber für eine Beschäftigungsaufnahme (neu) notwendig werden würde. Ggf. käme eine Weiterbildung auch noch in Betracht, wenn ich den Nachweis erbringe, dass es genügend freie Stellen auf dem Arbeitsmarkt gibt. Wie kann ich dies nachweisen? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen. Viele Grüße S.F.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine Franckowiak,

den bisherigen Beiträgen kann ich nur zustimmen. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Arbeitsagentur.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

KSCam 16.03.2011 | 20:34
So einen Nachweis, dass es für eine bestimmte Tätigkeit freie Stellen gibt, kann Ihnen wohl die Agentur für Arbeit ausstellen. Die müssten das eigentlich wissen. Im Zweifel fragen Sie nochmals bei Ihrer Rehaberaterin nach - wenn die Ihnen das gesagt hat, weiß die doch sicher auch wo man so eine Bescheinigung bekommt.
Klemensam 16.03.2011 | 20:42
Ja diesen " Nachweis " kann doch nur die Agentur für Arbeit erbingen. Wer denn sonst ???
Nixam 17.03.2011 | 07:09
Hallo Sabine! Setzen Sie sich mit der Arbeitsberatung Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung und lassen Sie sich eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim RV-Träger ausstellen. Die Bescheinigung sollte eine möglliche Anzahl an offenen Stellen in Ihrem Wohnort enthalten. Viele Grüße Nix
Deutsche Rentenversicherung
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