Hallo M. B ,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur genehmigt, wenn es auch eine Erfolgsaussicht gibt und eine drohende Erwerbsminderung dadurch abgewendet werden kann. Die Genehmigung spricht also dafür, dass im Rahmen der medizinischen Beurteilung eine mögliche Arbeitsfähigkeit nach der Rehabilitationsleistung nicht unwahrscheinlich ist. Leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme zur Berücksichtigung medizinischer Sachverhalte und einem möglichen Ausgang des Rentenverfahrens abgeben.