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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben

von M. B29.03.2022 | 20:02
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9 Antworten

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Habe copd 4 und noch mehr Krankheiten und ein laufenden wiederspruch EMRente. Bekomme alg1 und habe einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen müssen bei dem Arbeitsamt. Sonst hätte ich kein agl1 mehr bekommen.Jetzt ist die teilhabe von der DRV genemigt wurden hat das jetzt aus Wirkungen auf den EMRente wiederspruch. Eigentlich kann ich nicht mehr arbeiten besser wird nichts weiß auch nicht wie das gehen soll mit der Teilhabe am Arbeitsleben. Bei copd 4 und.... geht nicht mehr viel oder nichts aber warten bis der Sensenmann kommt das geht noch.Was will die DRV damit bezwecken außer sparen an kranken bis man in Harz4 rutscht............

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo M. B ,

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur genehmigt, wenn es auch eine Erfolgsaussicht gibt und eine drohende Erwerbsminderung dadurch abgewendet werden kann. Die Genehmigung spricht also dafür, dass im Rahmen der medizinischen Beurteilung eine mögliche Arbeitsfähigkeit nach der Rehabilitationsleistung nicht unwahrscheinlich ist. Leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme zur Berücksichtigung medizinischer Sachverhalte und einem möglichen Ausgang des Rentenverfahrens abgeben.

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8 Antworten

Valzuunam 30.03.2022 | 07:55
Weder die EM-Rente noch die LTA gibt es auf Grund der Diagnose, sondern immer nur wegen deren Auswirkungen. Es gilt nämlich folgendes: 1. die selbe Diagnose (COPD 4) bedingt bei unterschiedlichen Personen unterschiedliche Einschränkungen, so dass 2. nicht pauschal angenommen werden kann, das niemand mit dieser Diagnose noch in der Lage ist 6 Stunden am Tag leichte Arbeiten zu verrichten, was aber 3. wiederum gar nichts über Ihre persönliche Leistungsfähigkeit aussagt. Aber Sie können das Ganze auch als Win-Win-Situation betrachten: Wenn Sie nämlich mit Hilfe der LTA eine Tätigkeit finden bzw. erlernen die Sie ausüben können, oder dadurch einen Arbeitgeber finden der bereit ist Sie einzustellen, können Sie wieder von der eigenen Arbeit leben. Wenn dies -aus gesundheitlichen Gründen- nicht möglich ist rückt die Rente zumindest ein Stück näher. Sie haben also nichts zu verlieren, wenn Sie offen für Neues sind und sich nicht Ihren eigenen Weg blockieren.
DRVam 30.03.2022 | 09:12
Nein, hier wird Ihr Fall nur objektiv betrachtet. Sie müssen eben erkennen, dass der sozialmedizinische Dienst Ihre gesundheitlichen Einschränkungen anders beurteilt als Sie. Sollten Sie damit nicht einerstanden sein, können Sie Widerspruch einreichen oder in letzter Konsequenz den Klageweg beschreiten. Ihre "Wunschantwort" können Sie in einem Forum nicht erwarten.
M. Bam 30.03.2022 | 08:33
Ich stelle fest viele wissen garnicht was oder wie man leitet mit copd4. Sie spielen die Krankheit einfach runter wie als wäre es nur husten.
M. Bam 30.03.2022 | 12:59
Ich wollt wissen ob die LTA die Genemigt ist wo ich von Arbeitsamt gezwungen wurde sonst hätten sie mir das alg1 gestrichen.Ob das Meinen EMRente wiederspuch zum Nachteil werden kann, bei der LTA sind eh nicht die neuen Befunde copd4.... und meine gdb 60 G noch nicht dabei sind. Oder sind das zwei verschiedene schuhe oder sucht und macht die DRV was sie will und sucht das beste für sich raus.So wie das Arbeitsamt gibt keine Arbeit mit ihren krankheiten schieben wir weiter LTA an die DRV und zurück. Bis es das Harz4 gibt oder der grüppel geht arbeiten oder stirbt dann haben wirs geschaft läuft dann auch über covid 19. So hart es klinkt es ist so wenn man krank wird (ich habe 3 nicht heilbare Krankheiten)
LTAam 30.03.2022 | 13:43
Gut wäre es, wenn Sie Ihre Rechtschreibung verbessern würden. So, in Kombination mit Ihrem Unwillen wird es auch über eine berufliche Reha (LTA) schwierig werden, etwas passendes für Sie zu finden. Was die Leistungen der AfA angeht, müssen Sie sich an diese wenden.
Valzuunam 30.03.2022 | 14:21
Die Rentenversicherung kann LTA gewähren, wenn dadurch entweder eine Erwerbsminderung behoben oder aber damit abgewendet werden kann. Eine EM-Rente gibt es nur, wenn dies nicht mehr möglich ist ("Reha vor Rente"). Wenn die Rentenversicherung also davon ausgeht, dass mit der LTA noch "was zu retten" ist bekommen sie diese und (erstmal) keine Rente. Falls es dann (doch) nicht klappt dann kann immer noch über die Rente entschieden werden. Im Übrigen werden sowohl bei der Entscheidung über die Rente als auch über die LTA alle Erkrankungen berücksichtigt. Die LTA kann also nicht "wegen einer anderen" Erkrankung gewährt werden (auch wenn diese den Ausschlag für den Antrag gegeben haben mag). Und ob dass ganze auf Druck der Agentur für Arbeit passiert, oder aber aus eigenem Antrieb beantragt wird, spielt dabei überhaupt keine Rolle.
LTAam 30.03.2022 | 15:09
Gut wäre es, wenn Sie Ihre Rechtschreibung verbessern würden. So, in Kombination mit Ihrem Unwillen wird es auch über eine berufliche Reha (LTA) schwierig werden, etwas passendes für Sie zu finden. Was die Leistungen der AfA angeht, müssen Sie sich an diese wenden.
Das ist keine Antwort auf die Frage sondern nur dummes gelaber da kann man drauf verzichten......
Noch wertloser als Ihr Beitrag geht es aber nicht! Mit Ihrer Rechtschreibung, Ihrer Wortwahl und Ihrem geminderten Intellekt kann man aber auch nichts anderes erwarten.
Deutsche Rentenversicherung
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