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Teilhabe am Arbeitsleben-->Ablehnung

von Lara01.06.2007 | 19:08
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgendes Problem: Im Rahmen einer mediz. REHA habe ich, nach gemeinsamer und auführlicher Beratung mit den dortigen Ärzten im Rahmen der REHA-Beratung einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Im Entlassungsbericht der Klinik steht, dass meine Erwerbsfähigkeit "deutlich gefährdet erscheint". Vor kurzem habe ich den Ablehnungsbescheid der DRV bekommen. Begründung ist, dass die Erwerbsfähigkeit nach deren Erkenntnisse nicht erheblich gefährdet ist. (Es steht aber genau das Gegenteil im Entlassungsbericht). Ich habe Widerspruch eingelegt und mich im Wesentlichen auf den Entlassungsbericht gestützt. Nunmehr soll ich i.R.d. Widerspruchsverfahrens zu einem Gutachter bestellt werden. Sicherlich geht es weiterhin darum festzustellen, inwieiweit meine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Ich frage mich nur, wieso die DRV den Entlassungsbericht der REHA-Klinik, die ja in ihrem Auftrag tätig geworden ist, anzweifelt und mich nun noch einmal zu einem Gutachter schickt. Irgendwie leuchtet mir dieses Vorgehen nicht ein, denn der Entlassungsbericht hat ja m.E. nach auch die Aussagekraft eines fachärztli. Gutachtens. Handelt es sich hier um reine Schikane, oder macht das Vorgehen einen Sinnd, den ich nur nicht verstehe. Vielen Dank für Ihre Meinung(en)

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lara,

auch ich kann Ihnen nur empfehlen den Termin für die beabsichtigte Untersuchung durch einen von der Deutschen Rentenversicherung beauftragten Gutachter wahrzunehmen.

Hierbei sollten Sie dem begutachtenden Arzt offen und positiv gegenüber eingestellt sein. Eventuell noch nicht bekannte medizinische Unterlagen sollten Sie zur Untersuchung mitnehmen bzw. vorher über Ihren Hausarzt besorgen. Denn nur so ist es dem untersuchenden Arzt möglich ein umfassendes Bild über Ihre Leistungsfähigkeit zu erstellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, Lara,

der Rehabilitationsbedarf kennzeichnet die auf den Einzelfall bezogene Notwendigkeit, die zur Realisierung des Teilhabeziels geeigneten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben durchzuführen.

In Ihrem Fall empfehlen wir eine spezielle Reha(-fach)beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Diese Serviceleistung ist natürlich kostenfrei.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Sie haben die Möglichkeit eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen und dort mit einem Fachberater für Rehabilitation persönlich zu sprechen.(Internet: www.drv.de/Beratung/Beratungsstelle nach Wohnort und Postleitzahl).

Der Berater vor Ort hat dann die Möglichkeit Ihnen, nach telefonischer Rückfrage bei Ihrem zuständigen Rententräger(Sachbearbeiter), den weiteren Verlauf Ihres Antrages auf Rehabilitation genauer zu erklären.

Anderenfalls ist es natürlich auch möglich, das Sie sich erneut telefonisch bei Ihrem Sachbearbeiter erkundigen und nochmals um genauere Erklärung bitten, da Sie den weiteren Verlauf nicht vollständig

verstanden haben.

5 Antworten

???am 02.06.2007 | 16:16
Die Formulierung "erscheint" ist sehr unglücklich. Normalerweise steht da ein "ist". So klingt es, als ob sich der Reha-Arzt nicht sicher war. Besprechen Sie doch den Entlassungsbericht mit Ihrem behandelnden Arzt. Wenn der Ihre Auffassung, das Sie Ihre letzte Tätigkeit nicht mehr ausüben können/sollten, teilt, sollten Sie noch ein Attest von ihm nachreichen.
Laraam 03.06.2007 | 12:01
Hallo, beim ersten Eindruck schien mir die Formulierung "erscheint gefährdet" auch ziemlich unsicher. In dem Zusammenhang passt nur nicht das Wort "deutlich". Wenn der REHA-Arzt schreibt "die Erwerbsfähigkeit erscheint deutlich gefährdet", dann mag das "erscheint" Unsicherheit zum Ausdruck zu bringen. Fragt sich nur, was in dem Kontext dann "deutlich" zu bedeuten hat?! Macht es großen Sinn vor dem Gutachtertermin ein entsprechendes Attest vom behandelnden Arzt zu besorgen. Ich nehme an, dass die DRV sich eher auf das Urteil des Gutachters verlässt, als auf das meines behandelnden Arztes. Dieses sicherlich auch in dem Sinne, als dass der Gutachter ja ein "neutraler Dritter" ist, u.U. könnte man sich auf die Seite stellen, dass dieses gerade bei meinem behandelnden Arzt nicht der Fall ist. Lara
Nixam 04.06.2007 | 07:07
Die Formulierung "erscheint" ist sehr undeutlich. Es hätte stehen müssen: "Die Erwerbsfähigkeit ist gemindert" oder "ist deutlich gemindert". Das ist deutlich; alles andere ist nur Vermu-tung. Um genau diese Vermutung des Klinikarztes zu überprüfen, will man Sie nochmal untersuchen. Gehen Sie positiv gestimmt zur Untersuchung, nehmen Sie alle möglichen Papieremit, die Ihnen Ihr Hausarzt mitgibt. Der RV-Träger macht sich ein Gesamtbild aus dem Urteil des Gutachters einerseits und den Unterlagen Ihres Hausarztes andererseits. Auch nimmt der Gutachter auch Rücksicht auf die Unterlagen Ihres Hausarztes, der Sie ja besser kennt. Also: Es kann nichts schief gehen.
Laraam 04.06.2007 | 13:21
Hallo, vielen Dank für die Hinweise. ich werde den Termin selbstverständlich wahrnehmen und hoffe mit einer positiven und vor allem offenen Einstellung dem Gutachter gegenüber liege mache ich nichts falsch. Lara
Laraam 11.07.2007 | 13:06
Hallo, mittlerweile wurde ein fachärztliches Gutachten erstellt. Ich habe gestern mit der Rentenversicherung telefoniert, um mich nach dem Stand meines Widerspruchverfahrens zu erkundigen. Dabei sagt man mir, dass über meinen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben noch nicht direkt entschieden sei, mein Widerspruch aber insofern zur Abhilfe des ablehnenden Bescheides geführt habe, als das man mir in den nächsten Tagen einen schriftlichen Vorschlag machen würde, in welchem es um eine medizinisch berufliche Rehabilitaion geht. Die Auskunft am Telefon war recht kurz, es soll aber im Wesentlichen um Dinge wie Arbeitserprobung, Belastung usw. gehen. Ich habe keine Ahnung, was dieses Prozedere bedeutet. Ist damit mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, die ich mir in Form einer Umschulung gewünscht hätte, abgelehnt, oder ist die medizinisch berufliche Reha erst einmal ein Zwischenschritt, um zu gucken welche Form der Teilhabe für mich geeignet ist? Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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