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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben bei Arbeitslosigkeit

von Gabriele Schneck24.08.2015 | 21:06
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4 Antworten

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Guten Tag, ich habe ein paar Fragen. Ich habe im Mai einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Ich bin zur Zeit 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig aber eben arbeitslos. Nun ist mein ALG1 am 01.8.2015 ausgelaufen, ich habe seit 2 Wochen einen Minijob im Privathaushalt (natürlich angemeldet) und verdiene dort 50 € im Monat für 4 Stunden Arbeit im Monat. Wie ist das denn falls ich eine Umschulung am sinnvollsten ist? Wird dann das Unterhaltsgeld von den 50 € berechnet die ich jetzt verdiene oder vom ALG1 das ich vorher bekommen habe? Wenn das nach den 50 € berechnet wird käme ein Umschulung auf keinen Fall in Frage. Ich bewerbe mich schon wie Verrückt aber leider stellt mich niemand mit meinen Problemen ein, ich bin aber auf ein Gehalt dringend angewiesen.

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3 Antworten

???am 25.08.2015 | 08:24
Bei LTA wird immer eine Vegleichsberechnung mit dem Tariflohn für den Beruf, den Sie nicht mehr ausüben können, gemacht. Dabei wird vom vollen Tariflohn (= für eine Vollzeit-Arbeit) ausgegangen. Von daher werden Sie deutlich mehr Übergangsgeld bekommen als 50 € im Monat.
Gabriele Schneckam 25.08.2015 | 13:23
Entschuldigung für die Rechtschreibfehler, ich bin sehr in Eile gerade. Ich bin Bürokauffrau und beherrsche die Grammatik natürlich. Aber wenn es schnell gehen muss so wie jetzt gerade dann schleichen sich Fehler ein. Das ist eine meiner Baustellen.
Gabriele Schneckam 25.08.2015 | 13:18
Vielen Dank. Ich habe mich jetzt mal alles durchgelesen. Am liebsten wäre mir ja wenn man mir einfach nur Firmen nennen könnte die Menschen mit Einschränkungen einstellen. Ich bin auch nicht krank geschrieben, ich will und soll ja auch arbeiten. Ich habe extreme Konzentrationsproblem, darf keinem Stress ausgesetzt werden und möglichst keinen Kundenkontakt. Ich brauche nach 1 Stunde eine kleine Pause und nach 5 Stunden ist meine Konzentration leider ganz im Keller. Deswegen kann ich zur Zeit auch nicht mehr Stunden arbeiten. Das Arbeitsamt hat alle Förderung abgelehnt und sich auf die Teilhabe beim Rentenversicherer berufen. So lange dort nicht festgestellt wird das ich Reha bedürftig bin kann ich bei denen auch nicht ins Reha Team kommen. Habe mich schon bei Proviel und Caritativen Einrichtungen beworben.
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