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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben / Nebenerwerb

von Nils 05.06.2023 | 13:08
86 Ansichten
3 Antworten
Liebes - Team, mit ist bewusst, dass ich den Ratschlag bekommen werde, mich an meine Rentenberaterin zu wenden, allerdings verweist diese mich als "nicht zuständig" nach Berlin und hier wurden mir mittlerweile 3 Rückrufe zugesichert. Keiner ist erfolgt... Ich befinde mich aktuell in Umschulung über 2 Jahre mit der DRV Bund als Träger. Da ich aber nach einigen intensiven Jahren in eine Verschuldung geraten bin, möchte ich gern im Rahmen meiner Möglichkeiten und ohne das Ausbildungsziel zu gefährden ab und an am Wochenende etwas hinzuverdienen. Was ich natürlich nicht möchte ist Probleme oder finanzielle Einbußen beim Träger verursachen und versuche mich daher diesbezüglich schlau zu machen. Es soll ja der Verbesserung der Lebensumstände ( Schuldenabtrag ) und nicht der Verschlechterung dienen. Daher wenn ich ein Nebenerwerb als Kleinunternehmer anmelde, wie hoch sind meine Einkommensgrenzen, wie informiere ich die DRV und melde ich meine Einnahmen !? Fragen über Fragen, die mir der Träger bisher leider nicht beantworten kann. Ich hoffe, auf konstruktive Tips und Meinungen ! Vielen Dank + Beste Grüße ! Nils

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2023 | 15:03

Hallo Nils,

Sie benötigen eine verbindliche Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Sie nicht ersatzweise über dieses Forum erhalten können. Nehmen Sie deshalb schriftlich Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung Bund auf.

Sie können auch das Kontaktformular S8003 nutzen:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Oh Mannam 05.06.2023 | 13:47
Ein Forum soll also Ihre Meinung nach die Individualberatung Ihres zuständigen Rententrägers (DRV Bund ist hier im Forum nicht vertreten) ersetzen? Manche Fragen sind an Naivität nicht mehr zu überbieten.
hilft nichtsam 05.06.2023 | 13:49
Einkommen aus geringfügigen Tätigkeiten/Beschäftigungen werden im Normalfall nicht auf das Übergangsgeld angerechnet. Wie bei Ihrer DRV aber das genaue Verfahren abläuft, wird Ihnen hier kaum einer verraten können. Sie werden es also weiter mit der Sachbearbeitung probieren müssen. Vielleicht geht es schriftlich besser.
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