Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben trotz Krankschreibung

von Maria2202.04.2011 | 20:21
6995 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich befinde mich zur Zeit in der REHA und vom Sozialarbeiter wurde mir nahegelegt einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Da ich von 2007 bis 2009 eine Umschulung zur Bürokauffrau gemacht habe werde ich laut seiner Aussage wohl "nur" eine Weiterbildung o.ä. bekommen. Nun meinte der Arzt aber, das die DRV Bund den Antrag nur genehmigt wenn ich arbeitsfähig bin. Stimmt das????? Denn der Arzt wird mich arbeitsunfähig entlassen weil ich in meinem jetzigen Job nicht mehr arbeiten kann. Muss ich also ARBEITSFÄHIG sein damit der Antrag genehmigt wird?! Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria22,

es ist umgekehrt. Bei bestehender Arbeitsfähigkeit ist das Vorliegen von einem Rehabilitationsbedarf für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) eher unwahrscheinlich.

Dies bedeutet aber nicht, dass bei stehender Arbeitsunfähigkeit zwingend Rehabilitationsbedarf besteht.

Hinsichtlich der Aussage des Arztes in der Klinik kann ich nur unterstellen, dass dieser meinte, dass bei Ihnen auch Rehafähigkeit für eine anschließende Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen muss. Denn andernfalls dürfte Ihr Rehabilitationsträger diese Leistung nicht bewilligen.

Sollten Sie hierzu noch konkrete Fragen haben empfehle ich Ihnen sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Daneben stehen Ihnen zum Themenbereich Rehabilitation die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation mit deren Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

Unter der Internetseite

http://www.reha-servicestellen.de/internet/vdr/rhss.nsf/RHSSSearch?OpenForm

ist die für Sie zuständige Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger zu finden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Elisabetham 02.04.2011 | 22:21
Rehafähig und therapiefähig sind 2 unterschiedliche Rechtsbegriffe.
Maria22am 03.04.2011 | 12:23
@Elisabeth, dass ist mir auch klar! Aber es geht ja NICHT um eine Therapie!!!! Es geht darum, ob ich trotz AU eine Teilhabe am ARbeitsleben- sprich eine Weiterbildung genehmigt bekomme oder ob ich mich ARBEITSFÄHIG schreiben lassen muss??? Danke
Elisabetham 03.04.2011 | 15:32
Au ist man immer nur konkret berufsbezogen, d. h. man kann seinen ausgeübten Beruf nicht mehr 15 h ausüben.
Maria22am 04.04.2011 | 12:29
Das bedeutet also wenn ich das richtig verstehe, das die AU NIX mit der Teilhabe zu tun hat und der Antrag trotz AU genehmigt werden würde! Sprich NICHT von einer Arbeitsfähigkeit abhängig wäre!?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026