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Teilhabe am Arbeitsleben und Antrag

von xyz10.07.2008 | 14:38
1018 Ansichten
2 Antworten
ich bin 42 und bekomme eine zeit Rente, die läuft noch über ein Jahr. Nun würde ich gerne eine Umschulung über den Weg der '' teilhabe am Arbeitsleben'' machen. Dies würde ich gerne bei einen BFW machen. Nun fangen die Kurze erst wieder im Januar/ Februar an. Wann sollte nun den Antrag stellen, was ist alles zu beachten? Was ist wenn der Antrag abgelehnt wird, oder das was ich machen möchte nicht genehmigt wird? Seit über 4 Jahren bin ich jetzt nicht mehr am Arbeiten ,da es gesundheitlich nicht geht.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.07.2008 | 16:57

Ich empfehle Ihnen, den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei Ihrem

Rentenversicherungsträger schon jetzt bzw. zeitnah zu stellen.

Sie können sich auch mit Ihrem zuständigen

Rehafachberater in Verbindung setzen, falls nicht bekannt,

erhalten Sie die Auskunft, welcher Rehafachberater für Sie zuständig ist,

von der Stelle, die Ihren Rentenbescheid erstellt hat.

Dieser wird sich dann mit Ihnen persönlich zusammensetzen und

alle Möglichkeiten besprechen.

1 Antworten

KSCam 10.07.2008 | 16:58
darüber zu spekulieren, was alles passieren kann, halte ich für witzlos. Wenn Sie wieder arbeiten können und sich eine "Umschulung" tatsächlich zutrauen, dann stellen Sie den Antrag - Sie haben sich hoffentlich auch schon überlegt, was Sie für einen Beruf anstreben. Zuvor sollten Sie allerdings mit Ihren Ärzten reden, ob die Ihre Wünsche für realistisch halten. Ansonsten werden Sie wohl einen Verlängerungsantrag für die Zeitrente stellen. Ob Sie weiterhin erwerbsgemindert sind, oder so fit, dass Sie arbeiten können, wer weiß?
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