Hallo lille,
in dem Bewilligungsbescheid der Leistung zur medizinischen Rehabilitation hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger auch die Kontaktdaten der Reha-Klinik mitgeteilt, in der Sie die stationäre Rehabilitationsleistung durchführen sollen. Rufen Sie dort an und fragen Sie nach einem Aufnahmetermin. Besprechen Sie Ihre persönliche terminliche Situation mit dem Aufnahmebüro der Reha-Klinik. Es wird sich eine Lösung finden, da bin ich mir ziemlich sicher.
Sie schreiben aber auch, dass Sie seit 5 Monaten arbeitsunfähig sind. Insofern ist davon auszugehen, dass Sie im Krankengeldbezug sind. Eventuell hat Ihre Krankenkasse Sie sogar nach § 51 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V zur Reha-Antragstellung aufgefordert. Sollte dies der Fall sein, dann könnte Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt sein. Ist dies der Fall, dann wäre es von Vorteil, wenn die Reha-Klinik von sich aus keinen früheren Aufnahmetermin (als nach Ihrem Urlaub) für Sie hätte. Auf jeden Fall sollten Sie zunächst mit der Reha-Klinik sprechen und dann das Ergebnis mit Ihrer Krankenkasse erörtern, vor allem, wenn Sie Krankengeld bekommen.
Wir drücken Ihnen die Daumen, dass es so läuft, wie Sie es sich wünschen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam