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Experten-Antwort

Teilhabe am Arbeitsleben/Gdb/Zusatzurlaub

von DSchi05.05.2023 | 14:07
625 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, aktuell befinde ich mich in einer Anpassungsfortbildung (Träger DRV Bund). Vorab habe ich eine Maßnahme "First-Step" absolviert. Beide Maßnahmen sind Leistungen aus der Teilhabe am Arbeitsleben. Die erste Maßnahme dauerte 3 Monate, die jetzige bis zu 9 Monaten. Urlaubsanspruch für alle 30 Tage. Ich habe Gdb 50 und habe gefragt, ob ich den Zusatzurlaub von 5 Tagen in Anspruch nehmen kann. Dies wurde verneint. Ist das so richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dschi,

Peter T. hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

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9 Antworten

Peter T.am 05.05.2023 | 15:57
Da der Link anscheinend nicht funktioniert. Ja, der Zusatzurlaub steht Ihnen zu...
W°lfgangam 05.05.2023 | 16:21
...wenn man den richtig setzt (ohne :// vorweg, oder vorne zusätzlich https), klappt das aus ;-) https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/urlaubs… Gruß w. Tipp: vor der Veröffentlichung von Beiträgen den Inhalt/die Links kontrollieren!
DSchiam 05.05.2023 | 18:40
Dankeschön In der Maßnahme werden pro Jahr 30 freie Tage gewährt-für alle. Somit sind die 2 Tage pro Monat gegeben.
Rechnen?am 08.05.2023 | 09:26
Bin nur ich zu blöd, oder passen Frage und Antworten nicht wirklich zusammen? Die Frage geht von 30 Tagen Urlaub für alle aus. Macht bei 3+9=12 Monaten 2,5 Tage / Monat. Schwerbehindertenzuschlag wären zusätzliche 5 Tage, also insgesamt 29 Tage. Die unterschiedlichen Antworten (auch im link) gehen tlw. von 2 Tagen für alle aus und Zusatzurlaub aus. Was ist jetzt also die korrekte Antwort? 30+5 oder 24+5 ?
DSchiam 12.05.2023 | 13:05
Ich habe es so verstanden, dass man die 2 Tage pro Monat haben muss. Bei 30 Tagen wären es 24+5...also Bedingungen erfüllt. Allerdings ist dann auch kein 'Vorteil' für die Tatsache der Schwerbehinderung, da ja alle gleich diesec30 Tage erhalten.
DSchiam 12.05.2023 | 13:27
Wenn aber allen 30 Tage freie Zeit gewährt werden (DRV Bund)-wo ist dann der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gewährt? Dieser wäre ja als extra 'Entlastung' gesondert zu gewähren. Wenn in einer Firma 30 Tage Urlaub sind, dann bekommt ein Schwerbehinderter ja auch 35
Sheldon Cooperam 12.05.2023 | 14:50
In einer LTA Maßnahme oder einen BFW ist das üblich. Es bestehen die gesetzlichen 25 Urlaubstage als Grundurlaubsanspruch, da die meisten Teilnehmer schwerbehindert sind und ein reibungsloser Ferienplan erstellt werden muss, werden üblicherweise allen Teilnehmern die 30 tage gewährt, obwohl nur ein Anspruch auf 25 Tage bestehen würde. Teilweise müssen diese Tage von den nicht schwerbehinderten durch selbständiges lernen aufgeholt werden. Deswegen sehen sie das falsch wenn sie glauben sie müssten nochmal zusätzlich 5 Tage bekommen. Sie bekommen ja die zusätzlichen 5 Tage.
DSchiam 15.05.2023 | 08:03
Vielen Dank.
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