Mein lieber Daniel!
Sie haben mit Ihrer Antragstellung, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durchzuführen sozusagen Ihre Verpflichtung mitunterschrieben, alle Ihre Kräfte und gesundheitlichen Fähigkeiten zur Erreichung Ihres Ausbildungs/Rehabilitationszieles zu erreichen. Jede Form von Nebentätigkeit neben der Umschulung ist nicht nur genehmigungspflichtig hinsichtlich des zusätzlich von Ihnen aufzubringenden Zeitfaktors sondern auch die Versichertengemeinschaft, von der Sie Ihr Übergangsgeld erhalten, hat einen Anspruch geschont zu werden. Da ist es mehr recht als schlecht, dass der Gesetzgeber Einkommensanrechnungs-Paragrafen eingeführt hat, damit er sicherstellt, dass Sie Ihre volle Leistungsfähigkeit/Rehabilitationsfähigkeit in den Dienst der bewilligten Rehabilitationsleistung/Umschulung etc. einbringen.
Schon aus diesem Grunde ist jeder Cent, den Sie verdienen als Nebenjob, auf das Übergangsgeld anzurechnen.
Checken Sie mal diesen Link
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0905…
Ich wünsche Ihnen einen schönen,sonnigen Sonntag!
Nix