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Teilhabe Arbeitsleben, Praktikum und Vergütung

von Daniel25.04.2008 | 16:48
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5 Antworten

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Guten Tag, im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben mache ich derzeit eine Umschulung an einem Berufsförderungswerk. Finanziert wird die Maßnahme von der DRV-Bund. Für die Dauer der Umschulung erhalte ich daher Übergangsgeld. Im Rahmen der Umschulung ist ein betriebliches Praktikum vorgesehen. Der Praktikumsbetrieb möchte mir 150,- € monatlich als Praktikumsvergütung zahlen. Ist das so ohne Weiteres möglich, d.h. werden mir die 150,- € auf das Übergangsgeld angerechnet? Ein schönes Wochenende Daniel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Daniel,

gem. § 52 SGB IX wird Einkommen aus einer Beschäftigung oder einer während des Anspruches auf Übergangsgeld ausgeübten Tätigkeit auf das Übergangsgeld angerechnet. Die Tätigkeit sowie das mtl. Entgelt müssen Sie Ihrem Rentenversichrungsträger melden.

4 Antworten

Danielam 26.04.2008 | 12:24
Hallo Nix, vielen Dank. Genau mit der Antwort habe ich gerechnet. Mein Praktikumschef ist anderer Meinung, ich hatte ihm das nämlich schon so gesagt. Er beschäfftigt grundsätzlich keine Praktikanten für "umme", was ja sehr ehrenwert ist. Da es sich bei dem Mann um einen Anwalt handelt, gehe ich davon aus, dass die "pragmatische" Variante definitiv nicht möglich sein wird. Und meinen Sachbearbeiter bei seinem wohlverdienten Tagesschlaf stören, noch dazu monat für Monat, möchte ich auch nicht. Die paar € würden dann allen Beteiligten mehr Arbeit machen, als nutzen bringen. Schade eigentlich. Entweder überzeuge ich den Menschen von seinen Grundsätzen abzuweichen, oder ich suche mir einen anderen Praktikumsplatz. Das alles aus in meinen Augen, völlig schwachsinnigen Gründen, jedenfalls aus meiner Sicht. In diesem Sinne, ein schönes Wochenende! Daniel
Nixam 26.04.2008 | 10:54
Der Praktikumsbetrieb tut gut daran, Dir das Geld "cash auf die Hand" zu geben und DU selbst tust gut daran, dem Praktikumsbetrieb zu sagen, er solle dies dem RV-Träger auf keinen Fall mitteilen. Und auch Du solltest "die Schnüss halten" und die Kohle einstecken, ohne es Deinem RV-Träger mitzuteilen. Das Problem: Arbeitsengelt und sonstige Geldleistungen sind auf das Übergangsgeld nach SGB IX in vollem Umfang anzurechnen.Wenn ich jetzt im Büro wäre, könnte ich in mein schlaues Gesetzbuch nachschauen und Dir den genauen §§ dazu zitieren. Das heisst: Es wird das Geld des Praktikumsbetriebes in VOLLEM UMFANG auf das Übergangsgeld angerechnet. Verhälst Du Dich gesetzeskonform, bist Du verpflichtet, Deinem Sachbearbeiter mitzuteilen, dass DU Geld hier EUR 100,-- vom Praktikumsbetrieb erhalten hast und was passiert dann? Du bekommst innerhalb von wenigen Tagen vom RV-Träger einen Aufhebungsbescheid wo drinsteht, dass das gezahlte Geld im nächsten Monat in vollem UMFANG vom Übergangsgeld einbehalten wird. Damit tust Du nicht nur DIR nichts gutes, sondern solche DRV-Beschäftigte wie ich haben die Arbeit im Büro und kommen aus ihrem Büroschlaf nicht mehr heraus. Ich müsste dann als Sachbearbeiter Deine Akte nehmen und die EUR 100,-- oder wieviel auch imm in den Computer eingeben, damit Dir das Geld vom Übergangsgeld im nächsten Monat einbehalten wird. Und dass müsste dann Dein Sachbearbeiter auch machen- und zwar MONAT FÜR MONAT - je nachdem wie lange Dein Praktikum dauert. Ein Verwaltungsaufwand ohne ENDE!! Das ist mehr Arbeit für mich als Sachbearbeiter wie auch für Deinen Sachbearbeiter in der DRV. Deshalb mein TIPP: Kohle "cash in die Täsch" einstecken und Mund halten. Ist Dein Praktikumsgeber damit nicht einverstanden, weil er auf eine Bekanntgabe dem RV-Träger gegenüber besteht, um eventuell als Unternehmen dem Finanzamt gegenüber selbst diese Zahlung an Dich als Gehaltszahlung und damit als Aufwand geltend zu machen, dann teile Deinem Praktikums-Chef mit: Ich verzichte auf diese EUR 100,--, weil mir diese ÜBERHAUPT NICHTS BRINGEN". Es wird 1 zu 1 vom Übergangsgeld einbehalten. Ein schönes Wochenende! Gruss Nix
Nixam 27.04.2008 | 16:08
Mein lieber Daniel! Sie haben mit Ihrer Antragstellung, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durchzuführen sozusagen Ihre Verpflichtung mitunterschrieben, alle Ihre Kräfte und gesundheitlichen Fähigkeiten zur Erreichung Ihres Ausbildungs/Rehabilitationszieles zu erreichen. Jede Form von Nebentätigkeit neben der Umschulung ist nicht nur genehmigungspflichtig hinsichtlich des zusätzlich von Ihnen aufzubringenden Zeitfaktors sondern auch die Versichertengemeinschaft, von der Sie Ihr Übergangsgeld erhalten, hat einen Anspruch geschont zu werden. Da ist es mehr recht als schlecht, dass der Gesetzgeber Einkommensanrechnungs-Paragrafen eingeführt hat, damit er sicherstellt, dass Sie Ihre volle Leistungsfähigkeit/Rehabilitationsfähigkeit in den Dienst der bewilligten Rehabilitationsleistung/Umschulung etc. einbringen. Schon aus diesem Grunde ist jeder Cent, den Sie verdienen als Nebenjob, auf das Übergangsgeld anzurechnen. Checken Sie mal diesen Link http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0905… Ich wünsche Ihnen einen schönen,sonnigen Sonntag! Nix
Danielam 27.04.2008 | 19:11
Hallo Nix, vielen Dank nochmals. Selbstverständlich möchte ich meine volle Kraft und Leistungsfähigkeit für die Umschulung aufbringen. Das Praktikum, von welchem ich gesprochen habe, ist jedoch integraler Bestandteil der Ausbildung, d.h. ich mache das keinesfalls zum Spaß, sondern es ist zwingend notwendig, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Mir liegt selbstverständlich nichts ferner, als in meiner ohnehin schon knappen Freizeit irgendeiner zusätzlichen Tätigkeit nachzugehen. Ehrenwert ist eben, dass der Betrieb eine geringe Praktikumsvergütung zahlen möchte, die ich im Prinzip nicht annehmen darf.... Stattdessen werde ich also darauf verzichten, weil ein Entgelt allen Beteiligten mehr Arbeit als Nutzen bringt. Ich dann meinem Sachbearbeiter folglich zumuten müssen, für 2 Tage die Woche gesondert Reisekosten zu berechnen, weil ich vom Internat des BFW zum Praktikumsplatz pendeln muss und ich werde auf die 3,80 € Essensgeld angewiesen sein, da ich an den Tagen des Praktikums mein Essen nicht im BFW einnehmen kann. Das alles wäre durch das Entgelt für das Praktikum, aus meiner Sicht mehr als abgedeckt gewesen. Es entsteht durch sehr unsinnige bürokratische Prinzipien nunmehr doch eine Menge Mehrarbeit, dabei hätte es doch viel einfacher sein können. Nun ja, ich schmunzle ein wenig und werde mich selbstverständlich zu jeder Zeit an "Recht und Gesetz" halten. Einen schönen Start in die Woche wünscht Ihnen Daniel
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