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Teilhabe und HartzIV

von susi26.01.2007 | 19:16
2189 Ansichten
5 Antworten

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hallo soll eine teilhabe über die lva bekommen. werde ich dann in der zeit noch mit hartzIV leben müssen, oder bekomme ich finanzielle leistungen z.b. übergangsgeld oder ähnliches von der lva? bin ich dann weg von hartzIV in der zeit während der teilhabe? ich freue mich über jede antwort. mfg susi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich verweise auf Ihre (inhaltlich identischen) Beiträge vom 24. und 27.1.2007 und die dort von mir gegebenen Antworten.

4 Antworten

Benediktam 27.01.2007 | 15:14
Hallo Susi, Ihre Fragen sind etwas unkar gestellt. Der Zusammenhang zwischen Hartz IV -Leistungen und Teilhabe ist nicht erkennbar. Was hat die LVA damit zu tun? Haben Sie etwa einen Antrag auf Erwerbsminderung oder Rente gestellt? Welche Rolle spielt Ihr Versorgungsamt?
susiam 27.01.2007 | 17:12
hallo und danke für das feedback. ich hatte einen antrag auf erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, dieser wurde mir trotz widerspruch mit der begründung, das teilhabe am arbeitsleben angezeigt ist, abgelehnt. ich gehe davon aus ,das die lva der kostenträger für die teilhabe am arbeitsleben sein wird. zudem habe ich die große wartezeit von 15 jahren erfüllt. meine frage ist die, wenn ich teilhabe am arbeitsleben ausübe, ist dann die arge in der zeit für mich zuständig, oder die lva? oder beide? mfg susi
???am 27.01.2007 | 19:17
Sollten Sie an einer Massnahme teilnehmen, die Sie an der Ausübung einer Beschäftigung hindern würde, bekommen Sie Übergangsgeld von der DRV.
motou@hotmail.comam 28.01.2007 | 18:29
Hallo, sie bekommen Übergangsgeld i.h. der Hartz-Leistunegen. Wenn Abzüge gibt, widerspruch!
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