Hallo, Linchen,
die Frage, ob Sie „Reha-fähig“ sind – also gesundheitlich in der Lage sind, die LTA durchzuführen stellt der behandelnde Arzt bzw. der Gutachter fest. In wie weit es erforderlich ist tgl. 8 Stunden eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme durchzuführen, ist momentan am geschilderten Sachverhalt nicht zu erkennen. Wir empfehlen Ihnen mit dem zuständigen Reha-Fachberater der DRV einen Termin zu vereinbaren um die noch offenen Fragen zu klären.