Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Teilhabeplan

von Marion31.07.2019 | 08:53
93 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag zusammen, mein Mann hat in der Reha einen Teilhabeplan mit einem Reha-Berater erstellt. Seit einer Woche ist die Reha beendet und mein Mann arbeitet wieder Kann mir jemand sagen, wie es jetzt weitergeht? Müssen wir jetzt tätig werden, geht das automatisch, wie lange dauert so etwas? Es steht auch Kostenzusage auf diesem Plan. Für Infos wäre ich dankbar.

5 Antworten

???am 31.07.2019 | 10:17
Es kommt darauf an, was in diesem Teilhabeplan steht. Wenn Ihr Mann allerdings bereits wieder arbeitet (ohne Probleme?), ist die Frage, ob noch weitere Leistungen nötig sind. Pläne sind ja nie was festes. Da wird nur überlegt, was denn möglich/sinnvoll erscheint. Falls Sie die Kontaktdaten des Reha-Beraters haben, würde ich dort direkt nachfragen.
Marionam 31.07.2019 | 10:26
Danke für die Info. Mein Mann wurde wie so üblich als arbeitsfähig entlassen und die Krankenkasse weigert sich bei einer weiteren AU Krankengeld zu zahlen. Die LFZ ist schon beendet
Valzuunam 31.07.2019 | 10:35
Wenn er arbeitsfähig entlassen wurde, und auch tatsächlich arbeitet, wo anders sollte das Geld herkommen als vom Arbeitgeber? Was genau ist Ihre Frage bzgl. des Teilhabeplans?
???am 31.07.2019 | 12:08
"Mein Mann wurde wie so üblich als arbeitsfähig entlassen ..." Diese Aussage stimmt, wenn Ihr Mann die Reha auch arbeitsfähig angetreten hat. War er zu diesem Zeitpunkt arbeitsunfähig, stand die Chance, auch wieder arbeitsunfähig entlassen zu werden 50:50. Nur 40% der Leute werden tatsächlich übergangslos arbeitsfähig entlassen. Das sagt nichts über die Einschätzung bei Ihrem Mann aus. Die kann trotzdem falsch sein. Aber sie ist eben nicht "üblich" und sollte deshalb nicht automatisch als ungerechtfertigt angesehen werden.
Marionam 31.07.2019 | 15:30
Danke für die Antworten. Ich habe jetzt die Kontaktdaten des Reha-Beraters erhalten, dann wird es wohl weitergehen. Einen schönen Tag noch.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026