Hallo,
zu steuerrechtlichen Fragen wird die Rentenversicherung sich nicht äussern. Also werden Sie in diesem Forum dazu keine Expertenantwort erhalten.
Die während Ihrer aktuell laufenden Altersrente noch gezahlten Beiträge aus Ihrer Beschäftigung erhöhen die Rente tatsächlich erst ab dem Eintritt der Regelaltersgrenze und nicht bereits mit der Aufgabe Ihrer Beschäftigung, selbst wenn Sie auf Vollrente wechseln.
Und die Frage, warum Sie nur eine 90% Teilrente beanspruchen und nicht die mittlerweile üblichen 99,99%, müssen Sie selbst beantworten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an
0800 1000 480 0
Oder
www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.htmler
Beste Grüsse Ihr Expertenteam
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