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Experten-Antwort

Teilrente , Vollzeitjob und Steuern

von Elke H.20.04.2024 | 08:28
290 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich beziehe seit 1 Monat eine Teilrente von 90% mit Abzügen (*August 60) - und habe jetzt eine Gehaltserhöhung bekommen. Meine Frage: wenn ich Anfang nächstes Jahr in die Vollrente gehe - ohne weiter zu arbeiten, erhalte ich dann eine Neuberechnung, aufgrund der jetzigen Gehaltserhöhung- der Rente? Ich zahle ja aktuell noch in die Rentenkasse ein. Betriebsrente erhalte ich nächstes Jahr, wenn ich in die Vollrente gehe. Da habe ich keine Einbußen- auf Nachfrage zu erwarten. Gibt es für die Steuerrechnung nächstes Jahr Grenzen, da man ja 2 Einkommen hat? Ich denke, ich müsste mir ggfls. einen Steuerberater zur Vorabausrechnung nehmen. Leider finde ich nicht viel Auskunft zu meinen Fragen im Netz. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.04.2024 | 10:36

Hallo,

 

zu steuerrechtlichen Fragen wird die Rentenversicherung sich nicht äussern. Also werden Sie in diesem Forum dazu keine Expertenantwort erhalten.

Die während Ihrer aktuell laufenden Altersrente noch gezahlten Beiträge aus Ihrer Beschäftigung erhöhen die Rente tatsächlich erst ab dem Eintritt der Regelaltersgrenze und nicht bereits mit der Aufgabe Ihrer Beschäftigung, selbst wenn Sie auf Vollrente wechseln.

Und die Frage, warum Sie nur eine 90% Teilrente beanspruchen und nicht die mittlerweile üblichen 99,99%, müssen Sie selbst beantworten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an

0800 1000 480 0

Oder

 www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.htmler

 

Beste Grüsse Ihr Expertenteam

2 Antworten

Teilantwortam 20.04.2024 | 08:43
Wie Sie den wichtigen Hinweise zu diesem Forum entnehmen können, werden in diesem Forum keine steuerrechtlichen Fragen beantwortet. Die neben der Teilrente gezahlten Beiträge erhöhen Ihre Rente automatisch ab dem Erreichen Ihrer Regelaltersrente. Warum Sie eine 90%-Teilrente beziehen muss man ja nicht verstehen, wo seit dem 01.01.23 keine Hinzuverdienstgrenze mehr gilt. Eine 99,99 % Teilrente wegen eventueller Krankengeldzahlung wäre auch noch denkbar, aber 90%?
Steuern macht die Rente nichtam 20.04.2024 | 10:44
Die während des vorgezogenen Rentebezuges erworbenen zusätzlichen Entgeltpunkte erhöhen erst bei Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze Ihre Altersrente (bei Ihnen dann ab Januar 2027). Zur Frage: "Gibt es für die Steuerrechnung nächstes Jahr Grenzen " Nein, es gibt natürlich keine Begrenzung im Sinne einer Obergrenze für die Berechnung der persönlichen Einkommensteuer-Last anhand Ihres jährlich "zu versteuernden Einkommens". Wie hoch Ihre Einkommensteuer-Last ungefähr ausfallen wird, können Sie anhand eines einfachen Steuerrechners jetzt schon ermitteln, dafür braucht definitiv niemand einen (sehr teuren) Steuerberater. Die komplette Erklärung kann man auch sehr leicht mit einem gängigen PC-Steuerprogramm selber erstellen, kostet ca. 15 -30 Euro. https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die… https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuer…
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