Menschenskinde, "Konradius", so langsam wird es aber echt peinlich mit Ihren Steuer-Phantastereien.
Auch vor 2005 waren Ihre Rentenbeiträge natürlich nicht voll steuerpflichtig
Und ab 2005 wurde schlicht die "nachgelagerte Besteuerung" eingeführt. Das bedeutet, dass jedes Jahr ein immer größerer Teil der Rentenbeiträge steuerfrei gestellt wurde, dafür aber mit jedem Jahr eines späteren Rentenbeginns entsprechend der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlung erhöht wurde.
Und wenn Sei über viele Jahre Höchttbeiträge in die Rentenversicherung eingazahlt haben, dann ist Ihre Steuerersparnis wegen Ihres hohen Gehaltes und des entsprechend hohen persönlichen Grenzsteuersatzes dann auch entsprechend maximal hoch ausgefallen. Gerade Sie haben also überhaupt keine Grund, hier zu jammern.
Und deswegen stimmt es schlicht und einfach nicht, dass Sie jetzt "NOCHMAL" die Steuer draufzahlen.
Eine systematische Doppelbesteuerung bei der gesetzlichen Rente gibt es deswegen auch nicht.
Un speziell bei Arbeitnehmern sind bislang auch keine Fälle von Doppelbesteuerung gerichtlich festgestellt worden.
Es steht Ihnen natürlich frei, nachzuweisen, dass Sie Ihrer Meinung nach doppelt besteuert werden bei Ihrer Rente. Die Betonung liegt hier auf "nachweisen", nicht auf einem bloßen Bauchgefühl, das auf profundem Unwissen basiert.
Der potentielle Nachweis ist nicht ganz einfach, aber machbar, wenn man seine Dokumente wie Steuerbescheide und Sozialversicherungsnachweise seines Arbeitslebens penibel dokumentiert und abgelegt hat.
Aber diese Arbeit können Sie sich eigentlich sparen.
Ihre Entscheidung :-)