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Experten-Antwort

Teilrente wieder RÜCKGÄNGIG machen

von Konradius18.03.2024 | 14:54
538 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 1.10.2023 eine 99,99%Teilrente (mit 12% Abschlag) und Arbeite nach wie vor als Angestellter. Laut Steuerberater muss ich wegen der beiden Einkommen in 2024 mit einer Steuernachzahlung von 6000 Euro rechnen. Die nur durch die Teilrente anfallen bzw. auf die bezogen sind. Für mich bedeutet das, dass sich meine monatliche Teilrente von 1350 Euro um 500 Euro auf 850 Euro verringert. Zudem wird im Fall der Arbeitslosigkeit oder Krankheit nur maximal 3 Monate gezahlt und danach auf die Teilrente verwiesen. Ich zahle somit deutlich mehr Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf meine Teilrente (den Staat freut es) wie Beamte mit Teilpensionen. Kurzum ich will die Teilrente wieder rückgängig machen also auf den Stand wie vor dem 1.10.2023 und dann später ganz normal mit 66 Jahren und 4 Monaten meine Rente haben. Geht das? Was muss ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Konradius,

 

ein Verzicht auf die Altersrente ist nach § 46 SGB I grundsätzlich möglich. Auch eine Verminderung der Teilrente. Bedenken Sie bitte auch, daß Sie die Nettorente dann aber auch bis zur erneuten Inanspruchnahme der Altersrente verschenken. Wir empfehlen eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zu Fragen eines Arbeitslosen - bzw. Krankengeldbezugs neben einer Teilrente wenden Sie sich an die entsprechenden Leistungsträger Agentur für Arbeit und Ihre Krankenkasse.

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17 Antworten

Au weiaam 18.03.2024 | 14:56
Warum überlegt man sich so etwas nicht vorher? Selbstverständlich ist die Rücknahme ausgeschlossen. Was sonst?
Bizarre Ideeam 18.03.2024 | 15:04
Nein, eine einmal bewilligte Altersrente kann man, wenn der Rentenbescheid rechtskräftig ist, nicht mehr rückgängig machen. Auch kann dann nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Altersrenten-Art gewechselt werden. Die 12 Prozent Abschlag werden Sie jedenfalls nicht mehr los in diesem Leben. Sie können aber die Teilrente deutlich verringern, der Mindestwert beträgt meines Wissen 10 Prozent. Damit sollte Ihr Steuerproblem weitgehend behoben sein. Es ist allerdings schon sehr erstaunlich, dass Ihnen jetzt erst auffällt, dass es in Deutschland eine Steuerprogression gibt. Solche Punkte klärt man sinnvollerweise in der Regel, BEVOR man ein solches Szenario auswählt. Aber hey, das war Ihre Entscheidung.
Konradiusam 18.03.2024 | 15:16
Ich bin kein Steuerexperte.. und alles was ich vorher darüber gelesen habe, hat dieses Thema nicht gut beschrieben.. nur soweit, dass auf die Rente Steuer anfällt was über den Grundfreibetrag liegt. Für mich sind das zwei Einkunftsarten die nicht einfach zusammengeschmissen werden können, sondern getrennt betrachtet werden müssen. Also Steuern auf die Rente.. da würde ich bei 250 Euro p.a. liegen und nicht bei 6000 Euro. Dann noch die "Ungerechtigkeit", dass ich mit der Teilrente noch höhere Sozialversicherungsbeiträge bezahle und dafür dann noch weniger Leistung bekomme und dazu nur für 3 Monate ,,
Schadeam 18.03.2024 | 15:29
Dass voll verdienen plus volle Rente auch mehr Steuern bedeutet ist eigentlich klar. Sie können die Rente auf 10% Teilrente runterfahren…..dann zahlen Sie weniger Steuern. Man kann es auch anders sehen: selbst wenn von der Rente „nur“ 850€ übrigbleiben, haben Sie im Jahr 10.000€ mehr netto als ohne die Rente. manch einer würde sich darüber freuen. Das Bedauern Ihres erlittenen Unrechts dürfte sich also in Grenzen halten. Frage: ist das Glas halbvoll oder halbleer?
Larezam 18.03.2024 | 15:31
Rückgängig können Die es nicht machen . Sie können aber - wie sch geschrieben auf mind. 10% runtergehen oder - auf die Zahlung (aber nicht die Rente als solche) verzichten Letzteres erfordert eventuell die Beleuchtung näherer Umstände könnte aber (auf Basis der mitgeteilten Infos)die gleichen Auswirkungen haben wie ein (unmögliches) rückgängigmachen für die Zukunft hätte. (Kürzung verringert sich und wohl auch keine Steuern auf etwas das Sie nicht bekommen).
Konradiusam 18.03.2024 | 15:50
Zitat von Schade anzeigen
Die Einzahlungen in die Rentenkasse waren bis 2005 vorher versteuert worden. Ich habe also bereits Steuern auf die Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt.. zudem in meinem Fall von 1989 bis 2006 immer den Höchstbetrag. Nun wo ich die Rentenzahlungen "zurück" bekomme zahle ich nochmal die Steuer darauf. Ich verstehe nicht warum man nicht einfach die bisher bezogene Rente zurückzahlen kann.
Alles Guteam 18.03.2024 | 15:59
Zitat von Konradius anzeigen
Sie schreiben: "Für mich sind das zwei Einkunftsarten die nicht einfach zusammengeschmissen werden können, sondern getrennt betrachtet werden müssen. Also Steuern auf die Rente.. da würde ich bei 250 Euro p.a. liegen und nicht bei 6000 Euro." Tja, da unterliegen Sie schlicht und einfach einem gewaltigen Irrtum. Dass Sie kein Steuerexperte sind, hätten Sie nicht auch noch extra erwähnen müssen :-) Für das "zu versteuernde Einkommen" sind sämtliche steuerpflichtigen Einnahmen, wie eben z.B. Gehalt und gesetzliche Rente, relevant und werden natürlich zusammengerechnet. Für beide Einkommensarten gibt es noch Pauschbeträge für Werbungskosten oder auch die Möglichkeit, statt der Pauschbeträge ggf. höhere Werbungskosten in Ansatz zu bringen. Für die gesetzliche Bruttorente giibt es noch einen steuerfreien jährlichen Rentenfreibetrag, dessen prozentuale Höhe vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Und dass Sozialversicherungsbeiträge nicht nur für das Gehalt, sondern auch für die (hier vorgezogen) Altersrente anfallen, dürfte für die allermeisten Menschen nicht überraschend sein. Und falls doch, lernen es diese halt "auf die harte Tour". Willkommen in der Wirklichkeit.
Sapperlotam 18.03.2024 | 16:29
Zitat von Konradius anzeigen
Menschenskinde, "Konradius", so langsam wird es aber echt peinlich mit Ihren Steuer-Phantastereien. Auch vor 2005 waren Ihre Rentenbeiträge natürlich nicht voll steuerpflichtig Und ab 2005 wurde schlicht die "nachgelagerte Besteuerung" eingeführt. Das bedeutet, dass jedes Jahr ein immer größerer Teil der Rentenbeiträge steuerfrei gestellt wurde, dafür aber mit jedem Jahr eines späteren Rentenbeginns entsprechend der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlung erhöht wurde. Und wenn Sei über viele Jahre Höchttbeiträge in die Rentenversicherung eingazahlt haben, dann ist Ihre Steuerersparnis wegen Ihres hohen Gehaltes und des entsprechend hohen persönlichen Grenzsteuersatzes dann auch entsprechend maximal hoch ausgefallen. Gerade Sie haben also überhaupt keine Grund, hier zu jammern. Und deswegen stimmt es schlicht und einfach nicht, dass Sie jetzt "NOCHMAL" die Steuer draufzahlen. Eine systematische Doppelbesteuerung bei der gesetzlichen Rente gibt es deswegen auch nicht. Un speziell bei Arbeitnehmern sind bislang auch keine Fälle von Doppelbesteuerung gerichtlich festgestellt worden. Es steht Ihnen natürlich frei, nachzuweisen, dass Sie Ihrer Meinung nach doppelt besteuert werden bei Ihrer Rente. Die Betonung liegt hier auf "nachweisen", nicht auf einem bloßen Bauchgefühl, das auf profundem Unwissen basiert. Der potentielle Nachweis ist nicht ganz einfach, aber machbar, wenn man seine Dokumente wie Steuerbescheide und Sozialversicherungsnachweise seines Arbeitslebens penibel dokumentiert und abgelegt hat. Aber diese Arbeit können Sie sich eigentlich sparen. Ihre Entscheidung :-)
Steuerrechtam 18.03.2024 | 17:13
Lassen Sie sich das von Ihrem Steuerberater noch einmal erklären, der sich dann freut, noch eine extra Beratungsgebühr zu erhalten :-) 'Nur aus der Rente fällt bei der Rentenhöhe (1350,00) keinesfalls eine Steuernachzahlung im vierstelligen Bereich an, sondern nicht einmal 100,00 EUR https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/rentenbesteuerung… Da ist also bei Ihnen also noch etwas an maßgeblichen anderen Einnahmen verborgen, die Sie hier verschwiegen haben. Ändert aber nichts daran, dass der steuerpflichtige Teil der Rente (mit Rentenbeginn 2023) 83% beträgt. Und ob Sie gar keine Rente beziehen wollen oder die Ihrer Meinung nach immerhin 850,00 EUR monatlich 'mitnehmen' ist Ihre Entscheidung.
Konradiusam 18.03.2024 | 17:30
Zitat von Sapperlot anzeigen
Sapperlot schrieb

Menschenskinde, "Konradius", so langsam wird es aber echt peinlich mit Ihren Steuer-Phantastereien.

Auch vor 2005 waren Ihre Rentenbeiträge natürlich nicht voll steuerpflichtig

Und ab 2005 wurde schlicht die "nachgelagerte Besteuerung" eingeführt. Das bedeutet, dass jedes Jahr ein immer größerer Teil der Rentenbeiträge steuerfrei gestellt wurde, dafür aber mit jedem Jahr eines späteren Rentenbeginns entsprechend der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlung erhöht wurde.

Und wenn Sei über viele Jahre Höchttbeiträge in die Rentenversicherung eingazahlt haben, dann ist Ihre Steuerersparnis wegen Ihres hohen Gehaltes und des entsprechend hohen persönlichen Grenzsteuersatzes dann auch entsprechend maximal hoch ausgefallen. Gerade Sie haben also überhaupt keine Grund, hier zu jammern.

Und deswegen stimmt es schlicht und einfach nicht, dass Sie jetzt "NOCHMAL" die Steuer draufzahlen.

Eine systematische Doppelbesteuerung bei der gesetzlichen Rente gibt es deswegen auch nicht.

Un speziell bei Arbeitnehmern sind bislang auch keine Fälle von Doppelbesteuerung gerichtlich festgestellt worden.

Es steht Ihnen natürlich frei, nachzuweisen, dass Sie Ihrer Meinung nach doppelt besteuert werden bei Ihrer Rente. Die Betonung liegt hier auf "nachweisen", nicht auf einem bloßen Bauchgefühl, das auf profundem Unwissen basiert.

Der potentielle Nachweis ist nicht ganz einfach, aber machbar, wenn man seine Dokumente wie Steuerbescheide und Sozialversicherungsnachweise seines Arbeitslebens penibel dokumentiert und abgelegt hat.

Aber diese Arbeit können Sie sich eigentlich sparen.

Ihre Entscheidung :-)

Na dann bin ich hier wirklich auf die absolute Experten Seite gekommen... hätte ich vorher finden sollen. Ich wollte ursprünglich nur wissen ob ich das Rückgängig machen kann.. und darauf die Antwort bekommen, dass es in diesem Leben nicht mehr geht ;-( Auch wenn ich alles auf Heller und Pfennig inkl. Zinsen und Inflation zurück zahle.. geht es nicht, weil ? Dann kann man nur hoffen, dass der Vorschlag der Aktivrente umgesetzt wird. Sonst wird das nicht´s mit der Vorsorge gegen den Fachkräftemangel. Denn wie damals schon Konfuzius zu Konradius sagte.. Je besser der Plan um so härter stört der Zufall :-)
Geiz ist nicht immer geil!am 18.03.2024 | 17:32
Schon erstaunlich, wie ernsthaft sich hier einige über Probleme eines offensichtlichen Naivlings Gedanken machen. Über derartige Dinge informiert man sich im Vorhinein und zwar bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Vermutlich war das dem Fragesteller aber zu teuer. Jetzt fällt das Ganze eben unter Lehrgeld!🤦‍♂️🫣 Willkommen in der Realität!
Eine Runde Mitleid für @Konradius.am 18.03.2024 | 17:38
Merken Sie eigentlich nicht, wie lächerlich Sie sich machen? Selbst fü Daueruser dieses Forums sind Sie ein seltener Fall, da Sie sich aufgrund eigener Versäumnisse in diese Situation gebracht haben. Im Übrigen erzeugt ein hohes Einkommen (Gehalt und Rente) eine hohe Steuerlast und lässt das Mitleid für Sie Richtung null tendieren.
Berateram 18.03.2024 | 17:58
Merkwürdig, bei mir hat sich bei diesem Modell noch keiner im Nachhinein beschwert, weil auch mit hoher Steuerlast unter dem Strich immer noch mehr herauskommt und ich habe schon viele Rentenbezieher mit der Einkommenssituation Rente und Arbeitsentgelt gehabt. Scheinbar gibt es aber doch Menschen, die lieber auf Geld verzichten, statt dem Staat etwas abzugeben. Für derartige Luxusprobleme fehlt mir allerdings jedes Verständnis. Gut, dass es dieses anonyme Forum gibt, das könnte sonst für viele Fragesteller mit einem direkten Gegenüber echt peinlich werden.
Schmarotzeram 18.03.2024 | 18:41
Zitat von Experte/in anzeigen
Warum nach § 46 SGB I ? "(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden." Seit wann sind Altersrenten denn Sozialleistungen?
Renteam 18.03.2024 | 19:05
2. Titel SGB I Sozialleistungen § 23 SGB I Leistungen bzw. Sozialleistungen sind alle Rentenarten. Und jetzt kommen Sie nicht mit " Rente ist keine Sozialleistung, sondern ein durch Arbeit erworbenes Recht"
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