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Experten-Antwort

Teilrente (z.B. 30%) mit 63 und Abschlägen in Kombination mit Rente als besonders langjährig Versicherter?

von von WEM15.01.2025 | 21:43
287 Ansichten
5 Antworten
Guten Abend, ich habe mich die letzten Tage etwas zum Thema Teilrente eingelesen und frage mich, ob es möglich ist, z.B. mit 63 Jahren eine Teilrente (z.B. 30%) als langjährig Versicherter mit hohen Abschlägen in Anspruch zu nehmen, in Teilzeit noch weiter zu arbeiten bis 65 und dann (mit den restlichen 70%) als besonders langjährig Versicherter mit diesem Teil abschlagsfrei in Rente zu gehen. Weiterhin stelle ich mir die Frage, wie die rententechnische Bewertung ist, wenn ich erst mit 64 Jahren und 6 Monaten meine 45 Beitragsjahre für die Rente als bes.Lj Versicherter erreiche. Zählen die Monate nach Vollendung des 63. Lj und dem Teilrentenbezug noch als Monate für die 45 Jahre mit? Wie ist ansonsten die Situation hinsichtlich einer Betriebsrente im Durchführungsweg Unterstützungskasse zu bewerten. Für die Auszahlung als Rente oder Einmalbetrag aus einer U-Kasse ist der Rentenbezug einer Altersrente zwingende Voraussetzung. Könnte ich die Auszahlung der U-Kasse als Einmalbetrag nach o.g. Modell bereits in voller Höhe zum 63. Geburtstag auszahlen lassen, da ich in diesem o.g. Modell ab diesem Zeitpunkt eine Altersrente beziehe? Beste Grüße von WEM

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2025 | 11:18

Hallo WEM,

nach bindender Bewilligung  einer Rente wegen Alters  ist der Wechsel in eine  andere Rente wegen Alters ausgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

4 Antworten

RentenSeppam 15.01.2025 | 22:06
Hallo Wem, gut eingelesen und schlauer Plan - ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere ist jedoch ausgeschlossen. Wenn dann müssten Sie so lange arbeiten, bis Sie die gewährte Altersrente ohne Abschläge beanspruchen können. Näheres in Ihrer Rentenauskunft. Daher ist auch die Frage mit den Wartezeitmonaten hinfällig. Bezüglich Betriebsrente müssen Sie klären, ob der Bezug einer Teilrente für den Bezug der Betriebsrente ausreichend ist. Bei vielen Kassen eben nicht. Also Modell nochmal nachjustieren 😉😉
Zumalam 15.01.2025 | 22:10
Auf 70 % Rente verzichten ist ein dummer Plan
RentenSeppam 17.01.2025 | 00:37
xy schrieb

Möglicherweise muß nur zunächst Vollrente bezogen werden um die Betriebsrente zu erhalten und kann danach auf Teilrente umgestellt werden. Verträge genau lesen und Versicherer fragen.

Danke xy für die Ergänzung. Das ist die elegante Möglichkeit für die Betriebsrente, wobei das dann in der gesetzlichen mit den Abschlägen bisl tricky ist. Aber WEM wird sich da schlau machen, da bin ich sicher 😉
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