Hallo,
zu a)
sofern jemand mehr als 400 EUR hinzuverdient, wird der Rentenversicherungsträger die Altersvollrente auf die jeweils niedrigere Teilrente umstellen. In diesem Fall wäre dies die 2/3 Teilrente. Das bedeutet, dass die um 7,2% geminderte Altersrente um 1/3 geringer wird. Es ändert sich aber nichts an dem Abzug von 7,2 % .
zu b)
die durch den Hinzuverdienst neu erworbenen Entgeltpunkte werden bei einem Wechsel in eine andere Teilrente bzw. in die Vollrente berücksichtigt und mit dem ab dem jeweiligen Rentenbeginn gültigen Abschlag berücksichtigt, sofern der Wechsel vor Erreichen des 65. Lebensjahres stattfindet und noch Abschläge zu beachten sind.
zu c)
bei Erreichen des 65. Lebensjahres wird auf die Altersvollrente umgestellt, da ab diesem Zeitpunkt keine Hinzuverdienstgrenzen mehr einzuhalten sind. Die neu erworbenen Entgeltpunkte werden ohne Abschläge ermittelt und sind dann Bestandteil der Altersvollrente. Sollten vor Erreichen des 65. Lebensjahres die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden, erfolgt auch früher eine erneute Gewährung der Vollrente wegen Alters.