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Teilrente

von Mitleser12.10.2009 | 12:14
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8 Antworten
Habe heute in den "Nachrichten" von der Möglichkkeit der Teilrende gelesen. Ich bin 09/1946 geboren. Habe die 3 letzten Kalenmderjahre höchstmögliche Pflichtbeträge gezahlt, ansonsten 48 ! Jahre lückenlos. Zu erwartendende Rente (ohne Abzug) 2020,00 EUR brutto in 09/2011. Kann mir jemand ein überschlägiges Rechenbeispiel machen für mögliche Teilrente? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.10.2009 | 14:22

Hallo Mitleser,

wie bereits erwähnt kommen, als Altersteilrenten die Altersrente in Höhe von 2/3, 1/2 und 1/3 in Frage. Neben der Altersteilrente haben Sie die Möglichkeit, Entgelt hinzuzuverdienen.

7 Antworten

Dipl.Ing Meieram 12.10.2009 | 13:16
Wenn sie eine Teilrente in Anspruch nehmen, haben die automatisch den Rentenabschlag ( den sie auch später nicht mehr loswerden ). Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte ( mindestens 35 Versicherungsjahre ) zu 1/3,oder auch 2/3 ( wie hoch die Rente wäre, denke ich könenn sie bei dem genannten Bertrag selber errechnen, bei einem Anspruch von 2000 Euro haben sie sicher nicht nur Blümchen gepflückt ;-))in Anspruch nehmen.Hätten dann noch die Möglichkeit neben der Rente Entgelt zu erzielen.
Feliam 12.10.2009 | 13:26
Eine Teilrente könnte frühestens mit 63 beginnen/begonnen haben (sofern Sie nicht schwerbehindert sind) und dann ergibt sie sich aus den bis zum Rentenbeginn (!) zurückgelegten Beiträgen einschließlich des Abschlags von 7,2%, bei späterem Rentenbeginn vermindert sich der Abschlag pro Monat um 0,3. Neben der 2/3-Teilrente könnten Sie monatlich brutto bis etwa 2063 Euro hinzuverdienen. Ist Ihr Hinzuverdienst höher, kommen eine halbe (bis 3016 Euro) bzw. eine 1/3-Teilrente (bis 3969 Euro) in Betracht. Der Bezug einer Teilrente ist nur sinnvoll, wenn daneben noch gearbeitet werden soll und der Verdienst aus der Beschäftigung oder Tätigkeit wenigstens eine der Hinzuverdienstgrenzen unterschreitet. Zweimal im Jahr darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten überschritten werden. Wegen der für Sie konkret geltenden Hinzuverdienstgrenzen sollten Sie sich an Ihren RV-Träger wenden. Sollte nach einem evtl. Teilrentenbezug ab dem 65. Lebensjahr die Vollrente gezahlt werden, bleibt der schon gezahlte Teil der Rente, der schon gezahlt wurde (die Teilrente), mit den entsprechenden Abschlägen versehen, die Differenz zur Vollrente und die nach Teilrentenbeginn gezahlten Beiträge sind abschlagsfrei.
Tschackaam 13.10.2009 | 09:24
Teilrentenfaktoren: 1/3 Rente = 0,25 1/2 Rente = 0,19 2/3 Rente = 0,13 multipliziert mit der derzeit monatlichen Bezugsgröße (2520.-EUR) multipliziert mit den Entgeltpunkten der letzten drei Kalenderjahre (da BBG nehme ich hier mal 2 Punkte pro Jahr) ergibt den jeweilig zulässigen HV für die Teilrente. Positiv, Sie haben ausschließlich auf den Teil Ihrer Rente einen Abschlag (7,2 %) den Sie auch tatsächlich erhalten und die weiter einzuzahlenden Beiträge erhöhen selbstverständlich Ihre Regelaltersrente. Ab dem 65.Lj. erhalten Sie dann die Vollrente. Die Teile Ihrer Rente, welche Sie bis dahin nicht beansprucht haben sind dann abschlagfrei!!! Bsp.: 1/3 Rente ab 63 (7,2 %) 0,25 x 2520 x 6 = 3780.- (Brutto) Hinzuverdienst ab 65 erhalten Sie dann die anderen 2/3 abschlagfrei plus den zusätzlichen EP für die 2 Jahre zwischen 63+65 Soweit angekommen? Hoffe, das war nicht zu umständlich :))) LG Tschacka
Tschackaam 13.10.2009 | 09:55
:-))) Danke auch!
Mitleseram 13.10.2009 | 09:51
Danke Tschacka. Wie immer: gut und verständlich.
Tschackaam 13.10.2009 | 12:50
nur der Vollständigkeit halber... in den neuen BL würde mein Beispiel so aussehen: 0,25 x 2235 x 6 = 3352,50 EUR Brutto (die Bezugsgröße "Ost" wird so ermittelt: 2520 x 24,13 (aktueller Rentenwert "Ost" : 27,20 (aktueller Rentenwert "West") Grüße Tschacka
Rosannaam 13.10.2009 | 21:05
Noch ein Tipp: Beantragen Sie bei Ihrer zuständigen DRV ein Rentenauskunft für die Altersrente, die Sie in Anspruch nehmen wollen. In dieser Rentenauskunft werden Ihnen die indivuellen Hinzuverdienstgrenzen - genau auf Ihre Versicherungsbiografie abgestimmt - aufgelistet. Sie müssen also nichts selbst berechnen. ;-)) MfG Rosanna.
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