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Experten-Antwort

Teilrente

von Christian16.02.2018 | 12:48
391 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich bin 1963 geboren. Laut Auskunft werden Abschläge in Höhe von 13,8% fällig, wenn die Rente mit 63 Jahren starten soll. Mit 64 Jahren und 10 Monaten wäre auch die Rente besonders langjährig Versicherte möglich. Die 45 Jahre sind erfüllt. Ist es möglich - eine Teilrente (10%) für langjährig Versicherte mit 63 Jahren zu beantragen - um die restlichen 90% für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschläge zu bekommen? Viele Grüße Christian

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.02.2018 | 14:16

Hallo Christian,

ein nahtloser Wechsel von einer Altersrente (auch Teilrente) in eine andere Altersrente ist gem. § 34 Absatz 4 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch - (SGB VI) nicht möglich.

Wird eine Teilrente bezogen, erstreckt sich der prozentuale Abschlag lediglich auf den Teil der Rente, der in Anspruch genommen wird.

Für den Teil der Rente, der noch nicht in Anspruch genommen wird, ergibt sich bei späterer Inanspruchnahme ein neuer Zugangsfaktor.

In Ihrem Beispiel wäre die 10 %-Teilrente mit einem Abschlag i.H.v. 13,8 % behaftet. Werden dann die restlichen 90 % mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 10 Monaten in Anspruch genommen, würden diese 90 % einen Abschlag i.H.v. 7,2 % erhalten.

1 Antworten

Schadeam 16.02.2018 | 18:09
Christian trösten Sie sich, bis dahin sind es ja noch viele Jahre, Sie werden 2018 erst 55, da fließt noch viel Wasser den Rhein/ Weser /Elbe, etc. runter. Wer weiß welche Gesetze gelten wenn Sie 63 oder 64+10 sind.
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